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Anmerkung: Etwas zusätzliche Information ist in der englischsprachigen Version. Einfach oben auf "EN" klicken und dort den gesamten Text sichten. Gegen die GEZ Fernsehgebühr: Einer von "Don Pedros Liebesbriefen" Absenkung oder Erlass der Fernsehgebühr beantragen? - Ob das Fernsehen einst vor Jahren als Grundversorgung anzusehen war, bleibe dahingestellt. Durch die Medien- Entwicklung hat sich der zukünftige Medienbedarf auf das Internet verlagert. Dort ist eine "unendlich" vielfache Menge an hochwertiger Informatin kostenlos verfügbar. Zitat vom Fernseh-Klassenfeind: "Das Fernsehen ist reif für das Museum - und erst recht das Staatsfernsehen. Dinosaurier. Gerontokratie-Spielzeug für Greise ohne Update-Switch. Wer außer der Lobby der Erdnuss-Industrie braucht noch Staatsfernsehen?" Viele sehen das anders. Also - jeder respektiere die Meinung des anderen, so lange er sich nicht am Bankkonto der Andersdenken vergreift. GEZ-Fernseh-Gebühr (also in Warheit: Flatrate-Kultursteuer): Gut? Schlecht? Fragen Sie einen mehrjährigen Mitarbeiter des Staatsfernsehens, und er weiß vermutlich tausend Gründe, wieso die Abschaffung den Untergang der Demokratie zur Folge haben würde mit Pest, Cholera und Katastrophen. Denn nach der Abschaffung folgen natürlich und sicherlich apokalyptische Kriege der Diktaturen. Endstation Weltuntergang. Halten Sie das Staatsfernsehen vielleicht stattdessen für eine staatswirtschaftliche Kooperative mit Zwangsmitgliedschaft? Für eine Förderung von "Politikerprestige" - und als Gegenleistung das monopolisierte Recht zu einer verdeckten Privatsteuer für einen ineffizienten Superbetrieb des realen Sozialismus? Für einen Stamokap-Betrieb? (Staatsmonopol-Kapitalismus) Nur schimpfen ist etwas für Feiglinge. Handeln Sie, wenn Sie etwas ablehnen, oder schweigen Sie. Verteidigen Sie Ihre finanziellen Interessen gegen die Fernseh- Flatratesteuer, sofern sie diese für unzulässig ansehen. Die nachstehenden Beispieltexte in Sachen GEZ-Kultursteuer sind nicht Anregung oder Empfehlung. Es handelt sich um ein Textbeispiel, nicht um ein empfohlenes Muster. Was Sie selber tun oder nicht tun, ist vollständig Ihr eigener Entscheid. Die Meinungen sind frei. Wenn Sie gegen die unsoziale Flatrate-Kultursteuer sind (sogenannte GEZ-Gebühr), dann sollten Sie weiter lesen. Wenn sie alles gut und richtig finden, umso besser - für Sie, nicht für die Andersdenkenden. (De Stellen im Mustertext mit ...???... kennzeichnen das, was je nach Sachverhalt anders lauten muss.)
To....(Organisation für das Inkasso der Fernseh- und Rundfunkt-"Gebühr") Datum: ...???... 20.. Anbei ein frankierter Briefumschlag mit einem vorbereiteten Zettel für die Mitteilung Ihres Aktenzeichens oder zumindestens Ihrer Eingangsnummer. Diese Mitteilung innerhalb von 1 Monat wird hiermit beantragt. Sehr geehrte Damen und Herren, von nun an zahle ich die sogenannte Fernsehgebühr und Rundfunkgebühr (in Wahrheit eine verdeckte unsoziale Flatrate-Kultursteuer) nur noch unter Vorbehalt bis zum endgültigen Entscheid in folgender Sache: 1. Begründung: Der Betrag des montalichen Durchschnittseinkommen der Bürger unseres Landes liegt bei (je nach Sichtweise) etwa 3000 Euro. Mein Steuererklärung beweist einen monatliches Einkommensbetrag von nur etwa ...???. In unserm Land wurde das Steuerinkasso der Flatrate-Kultursteuer an Sie delegiert. Diese Kultursteuer hätte der Sozialpflicht des Grundgesetzes unterworfen werden müssen. Es handelt sich (gegenwärtige und in jeteziger Ausgestaltung) um eine fast allgemeine "Informationssteuer für die Finanzierung von Staatsfernsehen und Staatsrundfunk". Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Steuern der Sozialpflicht des Grundgesetzes zu unterwerfen. Diese Pflicht trifft auch alle staatsnahen Institutionen für gesetzlich verankerte Abgabenpflichten. Also trifft diese Sozialpflicht auch die Flatrate-Kultursteuer zur Finanzierung von Staatsfernsehen und Staatsrundfunk. Diese Sozialpflicht ist, worin sich staatsnahe Stellen zu unterscheiden haben vom - sehr überzogen im Ideologen- Jargon ausgedrückt - vom "neo-liberalem Raubtier-Kapitalismus". Ich freue mich, bei Ihnen sicher ein offenes Ohr zu finden mit meiner Bitte, sich hiervon zu distanzieren. Sicherlich wollen Sie die verfassungsrechtlich gebotene Sozialpflicht gewährleisten. Für die Ausgestaltung der Sozialpflicht kann die Progressionsregel des Einkommensteuerrechts herangezogen werden. Denn diese ist bester Ausdruck eines in Jahrzehnten gewachsenen kollektiven Werturteiles der Auslegung der grundgesetzlichen Sozialpflicht durch die parlamentarischen Vertreter der Bürgergemeinschaft - des Volksvouveräns. Demnach dürften etwa folgende Eckwerte gelten: Bei 2000 Euro Monatseinkommen nur 50% der Durchschnitts- Abgabenlast, bei 1500 Euro Monatseinkommen nur 25 % der Durchschnitts- Abgabenlast, bis 1000 Euro Monatseinkommen die völlige Befreiung. Für meine Einkommenshöhe von etwa ...???... monatlich wären demnach nur etwa ...???... % der "GEZ- Infomonopol- Steuer" zu zahlen. 2. Bitte bestätigen Sie mir diese Absenkung Ihrer Kultur-Flatrate-Steuer (sogenannte Rundfunk- und Fernsehgebühr). Bitte ändern Sie bitte entsprechend die Steuerinkasso- Kontoführung bei Ihnen. Da Sie Vollstreckbarkeit behaupteten und ich erst jetzt über die Fehlerhaftigkeit informiert wurde, gilt mein Einwand meines Erachtens auch rückwirkend für bis zu 30 Jahre. Bitte berücksichtigen Sie dies buchhalterisch. Es entsteht also ein beträchtliches Guthaben zu meinen Gunsten. Bitte bestätigen Sie mir die entsprechende Verbuchung auf Ihrem Kultursteuer- Inkasso-Konto in meiner Sache (in Ihrer Terminologie: Gebührenkonto). Wegen dieses Guthabens wäre ich für mindestens 5 Jahre freizustellen vom an Sie delegierten Inkasso der Flatrate-Kultursteuer. (In Ihrer Terminologie: "gebührenfrei zu stellen".) Für die darüber hinaus gehende Dauer ist auf Ihre Abrechnung Ihres Steuerinkasso- Kontos für mich zu warten. Sofern die rückwirkende Abrechnung bis zur vollständigen Klärung noch nicht voll abrechenbar ist, so bestätigen Sie mir bitte einstweilen zunächst die vollständige Freistellung. Sofern Sie meine Sichtweise nicht teilen, bitte ich Sie um eine begründete Ablehnung. Sofern hierzu bereits Rechtsprechung im Sinn einer eventuellen Ablehnung besteht, bitte ich darum, mir die Fundstelle des Textes im Internet mitzuteilen. Auf diese Weise würde sich erübrigen, Sie damit zu belasten, nochmals neu auszustreiten, was schon ausgestritten ist. 3. Nach Erhalt Ihrer eventuellen - teilweisen oder vollständigen - Ablehnung: Ich werde Ihre Argumente auf Stichhaltigkeit prüfen und werde sodann je nach deren Inhalt über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Es ist beabsichtigt, gerichtliche Schritte nur in Erwägung zu ziehen, sofern eine jetzige Vorklärung im einfachen Eingabeverfahren (nach allgemeinem Eingabenrecht) nicht zu einer einvernehmlichen Beilegung führen kann. Mit freundlichem Gruß ... ...
Es muss wie immer darauf hingewiesen werden, dass jeder vor Inangriffnahme von Rechtssachen seinen Rechtsanwalt befragen sollte, sofern er einen hat und nicht selber das erforderliche Wissen hat. Viele Gemeinden unterhalten kostenlose Rechtsdienste für Bürger. Versuchen Sie es doch einmal dort. Der Anwalt dürfte Ihnen vielleicht sodann sagen, Ihr Schreiben hätte keine Erfolgsaussicht. Recht hat er rein rechtlich gesehen, sofern er dies sagt. Sinn hätte es nämlich nur, sofern Sie nach Erhalt der - mutmaßlichen - Ablehnung sodann den nächsten Schritt vornehmen würden. Merke: Politik beginnt immer dort, wo der Jurist mit seinem Wissen am Ende ist. Bitte beachten: So lange es nicht in Ihrem Sinn entschieden ist, sind Sie zur Fortsetzung der Zahlungen für das Staatsmonopol- Fernsehen und -Radio der Politiker verpflichtet. Sie tun es ab jetzt unter Vorbehalt. Sollte irgendein Urteil in Jahren in Ihrem Sinn ergehen, so wäre möglicherweise alles rückforderbar, was demnach Überzahlung wäre. Damit dieser Effekt wirkt, könnten Sie Ihren Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden. Das ist allerdings nicht sehr wichtig. Denn mit einer Beantwortung ist zu rechnen. Die Antwort müsste normalerweisen auf Ihr Schreiben unter Angabe von dessen Datum Bezug nehmen. Damit wäre die Beweiskraft des Brieferhalts bewirkt. Recht hat er rein rechtlich gesehen, sofern er dies sagt. Sinn hätte es nämlich nur, sofern Sie nach Erhalt der - mutmaßlichen - Ablehnung sodann den nächsten Schritt vornehmen würden. Merke: Politik beginnt immer dort, wo der Jurist mit seinem Wissen am Ende ist. Bitte beachten: So lange es nicht in Ihrem Sinn entschieden ist, sind Sie zur Fortsetzung der Zahlungen für das Staatsmonopol- Fernsehen und -Radio der Politiker verpflichtet. Sie tun es ab jetzt unter Vorbehalt. Sollte irgendein Urteil in Jahren in Ihrem Sinn ergehen, so wäre möglicherweise alles rückforderbar, was demnach Überzahlung wäre. Damit dieser Effekt wirkt, könnten Sie Ihren Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden. Das ist allerdings nicht sehr wichtig. Denn mit einer Beantwortung ist zu rechnen. Die Antwort müsste normalerweisen auf Ihr Schreiben unter Angabe von dessen Datum Bezug nehmen. Damit wäre die Beweiskraft des Brieferhalts bewirkt.
Die Vorgehensweise läuft auf eine Mengen- Verfassungsbeschwerde vieler Bürger hinaus. Die Beschwerden würden je nach Einkommenshöhe und nach Antwort der GEZ differieren. Deshalb also "Mengenbeschwerde", nicht "Sammelbeschwerde". Dies weitere Vorgehen erfordert eine fortlaufende rechtliche Analyse und einen Austausch zwischen den Teilnehmern. Dies ist zwar weitgehend über das Internet automatisierbar, aber erfordert koordinierende Bearbeitung. Dieser Aufwand ist gegenwärtig kostenmäßig nicht gedeckt. Sobald die Besucherstatistiken ausweisen, dass eine Teilnahme vieler Bürger zu vermuten ist, soll es eingeleitet werden. Nützt Ihr erstes Schreiben - wie das unverbindliche obige Beispiel - selbst dann, wenn Sie NICHT an weiteren Schritten teilnehmen? Sie hätten je nach Textwahl ja vermutlich erklärt, dass Sie von nun an unter Vorbehalt zahlen. Wie dies rechtlich zu Ihrem Geldanspruch zu werten ist, sofern nur andere vielleicht beim Bundesverfassungsgericht siegen, ist nicht voll voraussehbar. Allerdings erfolgt die Eingabe auf eigene Verwantortung. Ganz hypothetisch hat alles. was wir tun,,. win Risiko. 100 Prozent risikofrei ist nur, wer nichts tut. Damit löst er allerdings das Risiko aus, mit immer schlechterer Politik leben zu müaawn. Es wäre richtig, zur Wahrnehmung Ihrer Interessen irgendwann an eventuellen gemeinsamen weiteren Schritten teilzunehmen. Sofern dies erfolgt, wird es hier ersichtlich gemacht. Möglicherweise werden Sie zwar offiziell nichts erreichen. Das stimmt aber nicht. Je mehr die Bürger protestieren, desto weniger wird die sich gegenseitig fördernde Kooperative aus Staatsfernsehen und Politiker- Fernsehsucht wagen, Gebühren noch unerträglicher zu erhöhen als schon jetzt der Fall. Die Bürger unterschätzen immer neu das Gewicht ihrer Einzelaktion. Wenn die GEZ rund 10 000 Widersprüche ähnlich dem obigen Beispieltext zu bearbeiten hat, so lässt das die Leitenden nicht unberührt. Wenn Bürger die Kopien ihrer Widerspräche an Parteibüros und Mitglieder des Bundestags verschicken, so denkt der Kaufmann im Politiker, dass es vielleicht cleverer wäre, sich auf die Seite der Gebührenverweigerer zu schlagen. Wenn in einem Wahlkreis ein einziger Kandidat die Abschaffung der GEZ-Gebühr fordert, so hat er fast nichts zu verlieren, aber vielleicht rund 10 Prozent mehr Wählerstimmen zu gewinnen. Keine Parteidirektive dürfte ihn daran hindern, sofern eine derartige Abweicher-Lappalie einem Kandidaten möglicherweise den Wahlsieg beschwert. Ein Schreiben im Sinn des obigen Beispiels - "Don Pedros Liebensbrief" - ist also für alle teilnehmenden Bürger eine Win- Win- Situation. Was auch immer das Endergebnis ist - Sie gewinnen immer - fragt sich nur, wie gut.
(wohl aus Leserbrief; gesehen im Internet) Ich soll also Gebühren dafür bezahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden. (Patrick Kowal, Berlin)
(Im gleichen Sinn gab es eine Sammelpetition, zu der im Internet eingeladen wurde. Deren Einreichungsfrist ist allerdings abgelaufen.) Absender: (Name und E-Mail-Adresse, am besten ferner immer auch volle Postanschrift) An: (Anschrift - oder Versand per E-Mail) Beantragt wird, zu beschließen: Der Bürger soll wieder die freie im Grundgesetz garantierte Wahl erhalten, ob er die öffentlich- rechtlichen Sender (Fernsehen, Radio) empfangen und folglich bezahlen möchte. Gegebenenfalls muss man technische Vorrichtungen gestalten, damit dies entsprechend umgesetzt werden kann. Begründung: Die GEZ-Gebühren ("Rundfunkgebühr", "Fernsehgebühr") dürfen meines Erachtens nicht schematisch von allen erhoben werden. Meines Erachtens ist ausschließlich eine bedarfs- und nutzungsangepasste Gebühr gesetzgeberisch zulässig. Meines Erachtens ist Ausfluss der geltenden übergeordneten allgemeinen Rechtsgrundsätze, dass dem Bürger eine Entscheidungsmöglichkeit eingeräumt wird. Mit meiner Meinung über Bürgerrechte ist es nicht vereinbar, dass jeder Besitzer eines Empfangsgerätes (TV, Radio, ...) genötigt wird, die Gebühren zu entrichten, ohne ihm die Möglichkeit einzuräumen, die Nutzung der Sender und deren Zahlung zu verweigern. Aus Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass ziemlich alle Bürger es ebenso sehen. Mehrheitlich dafür sind anscheinend nur Politiker. Diese sind aber befangen im rechtlichen Sinn. Denn für die kostenlose Selbstdarstellung von Politikern, Parteien und Kandidaten dürften sie sich angewiesen fühlen, nicht als Spielverderber der Geldzuweisungen zukünftig gemobbt zu werden. Also ist die Meinung der Politiker wegen Befangenheitseinwand nicht ausschlaggebender als die der Bürgermehrheit. Hier geht es nicht um wissenschaftliche wertbare Entscheide, sondern um eine allgemeine grundsätzliche Wertfrage. Vorbehalte gegen mehrheitliche Bürgermeinungen können gegen Entscheide über allgemeine Wertvorstellungen nicht vorgetragen werdern. Das entscheidungstechnische Vakuum, das durch die Befangenheit ziemlich aller Parlamentarier entsteht, darf also durch Rückgriff auf die Mehrheitsmeinung des Volkssouveräns kompensiert werden. Befangenheit heißt bekanntlich nicht, dass eine Abhängigkeit im Verhalten festgestellt wurde und vorgeworfen wird, sondern dass das Faktum einer Relation objektiv belegt ist. Sic. Meines Erachtens ist es aus vorstehenden Erwägungen geboten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender eine andere Art der Finanzierung gestalten und wählen. Jetzt die ohnehin völlig den Leistungswert übersteigenden Gebühren noch erhöhen zu wollen, dies wird wohl von ziemlich allen Bürgern als eine unduldbare Ungehörigkeit empfunden. Argumentiert wird von den finanziellen Nutznießern dieser "Info-Steuer" und von den präsentier-interessierten Politikern, "man brauche unabhängige Sender zur objektiven Berichterstattung". Soweit ich informiert bin, haben die sonstigen und privatrechtlichen Medien gegen derartige Unterstellungen ihrer angeblichen Qualitäts-Defizite noch keine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet. Wieso man sich allerdings erlaubt, zu unterstellen, dass die Online- und Video-Dienste der Summe der unabhängigen Medien zu dieser Leistung außerstande seien, dies ist mir unverständlich. Ist die Summe beispielsweise aus faz.net welt.de spiegel.de zeit.de ftd.de heise.de focus.de und... und... (über 20 aufzählbar) zur Gewährleistung einer objektiven Berichterstattung unzulänglich? Das, was die öffentlich-rechtlichen Sender mit den GEZ-Gebühren finanzieren? Siehe Internetpräsentation und die Kosten dafür, lustige Soaps und Telenovelas, ..., Monopolosierung von Sport-Ereignissen mit gewaltigen Summen der Gebührenzahler. Dies alles kann man sicher nicht damit rechtfertigen, dass es einer derartigen geradezu skurrilen Interpretation von "objektiver Berichterstattung" ernsthaft bedürfe. Man wird ja wohl nicht behaupten wollen, dass in den deutschen Medien die Berichterstattung über Sportereignisse unterentwickelt sei und deshalb mit gewaltigen Summen der faktischen Fernseh-"Steuer" vom Steuerzahler zu subventionieren sei. Wenn allerdings die bestehenden Parteien unbedingt darauf bestehen wollen, weitere Wähleranteile an neue moderne Protestparteien verlieren sollen, so ist die Beibehaltung des Zwanges der "Fernsehsteuer" sicherlich ein besonders geeignetes Instrument. Wie die Statistiken ausweisen, ist auf der Beliebtheitsskala der Bürger die GEZ am alleruntersten Segment. Zur Vermeidung von Vorwerfbarkeit möchte ich hier nicht zitieren, welche sonstigen Aktivitäten auf gleichem Niveau der Beliebtheitsstatistik liegen. Es erscheint mir also nicht nur rechtlich zwingend, sondern auch taktisch opportun, dass die Politik bezüglich der faktischen "Fernseh-Flatrate-Steuer" umdenkt, wenn sie ihre Wähler nicht verlieren möchte an junge moderne intelligente Parteien dieser heutigen Zeit. Datum, Unterschrift: ....
Anmerkung: Die Gebührenbefürworter würden hierdurch einen wachsenden labilen Finanzposten vor sich her schieben müssen. Derartiges drängt erfahrungsgemäß irgendwann auf ein bereinigendes kleines positives politisches Gewitter. Zu befrieden wäre die Situation hierbei aber am ehesten, indem die Vorbehaltszahler finanziell abgefunden werden. - Hierzu wird es aber nur kommen, sofern diese Vorgehensweise sich ausreichend verbreitet. Diesen Brief erhalten sie per Einschreiben/Rückschein. Diesen Brief und den Versandnachweis und den zukünftigen Empfangsnachweise bewahre ich dauerhaft auf. Um schriftliche Eingangsbestätigung wird gebeten. Absender: ... (vollständige Adresse) Teilnehmer-Nummer: 000 000 000 Gebühreneinzugszentrale (GEZ) (aktuelle Adresse aus Abrechnung o.ä. einfügen) Zahlung unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der faktischen sozialwidrigen "Flatrate-Steuer für staatlich gesteuerte Informationsverbreitung" (offizielle Bezeichnungen wie "TV-Gebühr, Fernsehgebühr, Radiogebühr, Rundfunkgebühr, Rundfunkgerätegebühr, PC-Gebühr“) Datum .... Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen berechnete Gebühr ist umstritten. Es bestehen zahlreiche Einwendungen, über die unablässig behördliche und gerichtliche Verfahren anhängig sind. Auch ich betrachte Ihre Gebühr in meinem Fall als illegal, eine persönliche Meinung zur Rechtslage, die mir nicht verwehrt werden darf. Öffentliches Fernsehen, öffentlicher Rundfunk, dies ist nicht meine Wahl. Ich habe ein anspruchsvolles Informationsniveau, das ich auf andere Weise deutlich besser abdecke. Ab jetzt erfolgen meine Zahlungen dauerharft unter Vorbehalt, so lange ich es nicht anders mitteile. Sollte gerichtlich oder durch gesetzliche Änderung irgendwann die meines Erachtens immer schon bestehende Rechtswidrigkeit dieser Gebühr festgestellt werden oder die Gebühr parlamentarisch aufgehoben werden, wovon ich als eigene Meinung ausgehe, so gilt: Dann sind mir alle ab jetzt gezahlten (oder zuviel gezahlten) Gebühren zu erstatten, zuzüglich marktüblicher Verzinsung. Für den Fall eines Unfalls oder eines sonstwie bedingten Ablebens wird der Anspruch aus diesem Schreiben ausdrücklich an meine Erben abgetreten. Mit freundlichem Gruß .............................................
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Sicherlich besteht in den meisten Staaten (Europa und weltweit) durchaus ein Qualitätsgefälle vom Staatsfernsehen zum Privatfernsehen. Das deutsche Staatsfernsehen ist je nach Deutungsweise entweder objektiv wohl als "qualitativ besser" zu bezeichnen - oder aus Sicht von Fernseh-Kritikern "ein kleineres Übel". Jedoch dürfen Grund und Folge nicht verwechselt werden. Sofern man einen abgaben- finanzierten Staatsmonopolisten mit künstlichem Finanzvorsprung ausstattet, und zwar für das Segment der qualitativ besserwertigen Angebote, so erlischt für dies Segment die Rentabilisierbarkeit von privatwirtschaftlichen Gegenangeboten. Analog sind Verfügbarkeit und Marktvolumen von klassischer Musik eine generationenübergreifende Konstante, was den Anteil am gesamten Musikgeschehen ist. Würde der Staat die klassische Musik durch ein Staatsmonopol mit Pflichtgebühren ausstatten, so würde der Finanzvorteil auch hier zur Bildung eines staatlichen Qualitäts-Monopols führen: Die privaten Anbieter von Musik-Qualität - hier beispielsweise bezogen auf klassische Musik - würden aussterben. Verwechslung von Grund und Folge: Würde die staatliche Fernsehsteuer wegfallen, so würde rasch ein nicht steuerpflichtiges privates Fernsehen für Qualitätsinhalte entstehen. Hierfür könnten sich durchaus Gebührenmodelle herausbilden. Aber solche Gebühren nach privatem Recht wären nur von den tatsächlichen Nutzern zu zahlen. Der Missstand der jetzigen faktischen Flatrate- "Kultursteuer" würde entfallen. Es käme durchaus in Betracht, die jetzigen staatlichen Fernsehanstalten in diese Strukturen zu transformieren. Die Kontinuität der Arbeitsplätze und des autonomen Journalismus könnten gewährleistet werden. Analog zu den Genossenschaftsbanken könnte man eine dauerhaft breit gestreute Eigentümerschaft aus dem Kreis der Nutzer garantieren. Die Menge von Medienqualität in einem Land ist Funktion der Nachfrage. Medienqualität ist nicht Funktion der staatlichen Förderung zum Angebot. Die Nachfragemenge für qualitativ hochwertige Medien ist nicht Funktion der staatlich geschaffenen Übertragung der Kultursteuer (sogenannte Rundfunk- und Fernsehgebühr). Sie ist vielmehr Funktion des Ausbildungsniveaus. Würde das über eine Flatrate-Zwangsfsteuer finanzierte Politiker- und Staats- Fernsehen wegfallen, so würde etwa das gleiche Volumen von Qualitätsmedien wie jetzt weiterhin nachgefragt werden. Dies würde dann aber durch private Anbieter erbracht werden. Die Sorge der "kapitalistischen Dominanz über Meinungsmedien" hierbei ist regulatorisch verhinderbar. Die jetzige Flatrate-Steuer für staatlich dirigierte Fernseh- und Radioanstalten ist vorwiegend als ein dem Bürger auferlegter Kaufpreis zu interpretieren, wobei die Ware nicht dem zahlenden Bürger, sondern den nicht zahlenden Politikern zuwächst. Die Politiker haben Angst, dass ein unkontrolliertes Fernsehen zu kritisch wird. Also nehmen sie den Bürger in Geiselhaft, den Politikern ein staatlich dirigiertes Hauptfernsehen zu garantieren. Deutschlands Politiker sind hierbei Weltrekordhalter. Die ARD ist das größte Staatsfernsehen der Erde, bezogen auf Budget und Zahl der Mitarbeiter (so Wikipedia, Stand 2011). Die chinesiche Exekutiv-Diktatur wird demnach insoweit mindestens um das 15-fache übertroffen. Dies ergibt sich durch die unterschiedliche Bevölkerungszahl. Wieso benötigt eine freie Demokratie mehr 15 mal mehr Meinungskontrolle als eine Administrativ-Diktatur?
Medien-Regulierung ist etwas Komplexes. Es gibt aber durchaus gebührenfreie Medienmarkt- Konzepte. Ein interessantes Beispiel liefert Frankreich. Es besteht dort eine sorgfältig gestaltete Reglementierung der Eigentümerschaft an Radiosendern. Bei Fernsehsendern könnte eine Pflicht zum Streubesitz der Eigentümer-Anteile vielleicht eine Lösung darstellen. Durch sorgfältig gestaltete Konzepte könnte man alle verdeckten Flatrate-Steuern - Fernsehen, Radio - überflüssig machen. Auf die vom Staatsfernsehen abhängigen Politiker und Parlamentarier sollte der Bürger hierfür aber nicht rechnen. Die einzigen berufenen Entscheider in dieser Sache sind im Dauerstatus der Befangenheit hierzu. Sofern ein Politiker sich als Gegner des Staatsfernsehens outet, sollte er nicht überrascht sein, vom staatichen Fernsehen sodann gemobbt zu werden. Noch Schlimmeres könnte ihm passieren. Er könnte ganz einfach ignoriert werden. Also bleibt es dem Volkssouverän nicht erspart, die kleine nötige Revolulion zu bestreiten. Das kann wohl am besten in Einzelschritten gelingen. Ein Beispiel ist der auf dieser Seite dargestellte Brieftext. Bei den qualitativ hochstehenden Redaktionen der deutschen Druckpresse besteht Kapazität, neue Medien mit Internet- Einbindung zu gestalten, die dem gegenwärtigen Staatsfernsehen und Staatsrundfunk qualitativ ebenbürtig oder weit überlegen sein könnten. Die gegenwärtige Fernseh- und Radio- Technologie ist ohnehin ein Todeskandidat - inklusives Staatsmonopol. Die Frage ist nicht, ob es dauerhaft bleiben wird. Die Frage ist nur, wie lange die bereits begonnene Agonie dauern wird. Die neue Bürger-Generation will von diesen bisherigen Staatsmedien nicht mehr allzu viel wissen, wie Statistiken belegen. In rund 50 Jahren ist das also sicherlich weg. Warum 50 Jahre warten, wenn 1 Jahr zum Umstrukturieren dieser Dinosaurier aus einer anderen Epoche genügen würde? Die Entstehung von Staatsfernsehen und Staatsrundfunkt ist nur historisch begründbar. Nach Wegfall dieser einstigen begründenden Faktoren hätten Staatsfernsehen und Gebührenpflicht abgeschafft werden müssen. Die Fortsetzung ist wohl am meisten begründet durch die Interaktion zwischen Gebührenpflicht und Politikerangst vor kritischem Medien-Pluralismus. Latent hinzu kommt die weitgehende konzeptive Ratlosigkeit, Medienpluralismus gegen Käuflichkeit und Populismus gesetzgeberisch zu schützen. Für alle diese Probleme der offenkundig Überforderten gibt es intelligente alternative Lösungen. Je mehr Bürger es einfordern, desto rascher sterben die ohnehin zum Aussterben verdammten Dinosaurier - das Staatsfernsehen, der Staatsrundfunk.
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