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   v. 13. April 2024
Mindestlohn - gut oder verkehrt? - , Einkommen, Renten, Versicherung - Arbeitnehmer sichern, Renten und Versicherung finanzieren... Mindestlöhne: Nachteile, Vorteile, Empfehlungen


Sind Mindestlöhne gut für die Wirtschaft? Leitsätze:
X. Ein Mindestlohn ist nicht Verstoß gegen sinnvolle marktwirtschaftliche Grundregeln:

X.1. Sofern das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage durch externe Einflussgrößen kein sinnvolles Gleichgewicht bilden kann, so gilt:

Ist der Markt wichtig für das materielle Wohlbefinden vieler, so ist ein Eingriff in die Preisbildung keine Störung der Marktwirtschaft, sondern ist wahrend für sie. Die Regulierung sollte darauf abzielen, das 'marktwirtschaftlich richtige' Preisniveau herzustellen.

Schwerpunkt sollte aber sein, unterdessen die externen Ursachen zu beseitigen und sodann die Preisregulierung wieder aufzugeben.

(Beispiel: Wohnraumbewirtschaftung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, gleichzeitig staatliche Förderung der Wohnraumschaffung für die vielen Flüchtlinge und Ausgebombten, bis die Bewirtschaftung recht rasch, sodann 20 Jahre später die Preisregulierung auslaufen konnte.)

X.2. Ist ein Mindestlohn in reichen Nationen / Volkswirtschaften meist angebracht?

Meistens ja. Die Qualitätsmängel der Politik sind die externe Einflussgröße, die ein ausgewogenes Marktgeschehen auf dem Arbeitsmarkt verhindern: Sie führen in den meisten entwickelten Volkswirtschaften zu einer beträchtlichen Ausweitung, zu einem beträchtlichen Überangebot von Arbeitnehmern ohne berufliche Ausbildung für den Kernbedarf an Arbeit in Wohlstandsnationen.

Stichwörter zu Ursachen beispielsweise: Demografie, Immigration ohne Eingliederung durch Bildung, EU-Regeln für EU-weite Gleichbehandlung von Wettbewerbern.

X.3. Wie lange ist ein Mindestlohn in reichen Volkswirtschaften angebracht?
Bis die externen Ursachen behoben sind. Für die wichtigste externe tiefere Ursache - der Mangel des mittleren ökonomischen Intelligenzniveaus in dem jeweils gewählten regierenden politischen Kreisen - zeichnet sich in den meisten entwickelten Volkswirtschaften eine Behebung leider nicht ab.

X.4. Vermindert ein Mindestlohn die Menge der Arbeitsplätze?
Kaum im Fall größerer Unternehmen.

Die Wirtschaftszweige, die in Niedriglohnländer abwandern müssen und können, sind längst abgewandert. Die Löhne in den weniger unterentwickelten Volkswirtschaften sind nicht einfach 'extrem niedrig, weil die Bürger in diesen Ländern so arm sind'. Die Unterschiede werden durch sonstige komplexe Faktoren stark verstärkt - wenn man es so unscharf formulieren will, werden ''künstlich'' verstärkt. Diese Unterschiede werden deshalb derart extrem hoch, dass die Unternehmen vieler Wirtschaftszweige nur durch Auslagerung der Arbeit in Niedriglohnländer überleben können.

X.5. Ein Mindestlohn belastet / vermindert also vorwiegend Arbeit, die nicht ins Ausland verlagert werden kann.
Beispiele: Wachpersonal, Gastronomie, Hotels, Pflegepersonal, Bauarbeiten. Der Mindestlohn führt dann einfach dazu, dass die Nutzer dieser Leistungen die ''wahren'' Kosten der Arbeit zu zahlen verpflichtet sind, statt dies wegen der Marktverzerrungen auf den Steuerzahler zu verlagern (Sozialkassen, wie auch immer diese Leistungen vom Staat organisiert und benannt werden).

Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass Dienste mit den ''wahren'' Kosten zu bezahlen sind. Dies ginge durchaus auch für die meisten Dienste mit hohem Anteil der Arbeitskosten. Es geht nicht mehr, weil das System der Sozialversicherung meist durch Folgen von Politikfehlern aufgebläht wurde: Durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Frühverrentung, übersetzte Ausbildungsdauer, statistische Nichterfassung des wirtschaftlichen Wertes von Kindergroßziehen und häuslicher Arbeit.

Soweit menschliche Arbeit durch Automatisierung, durch Materialkosten und durch Kapitalkosten nur einen kleinen Teil der Wertschöpfung darstellt, kann diese widersinnig gewordene Abgabenlast getragen werden.
Soweit aber persönliche Arbeit fast 100 % der Kosten erzeugt, gelingt dies schlecht.

Mindestlöhne führen infolgedessen nicht wegen der Mindestlöhne, sondern wegen der Abgabenlast (Politikfehler- Folgen) tatsächlich zur Verminderung von offizieller Arbeit. Soweit je nach Arbeitszweig möglich, erfolgt eine Verlagerung zur Schwarzarbeit (Instandhaltung, häusliche Dienste, Restaurants) oder zu staatlich subventionierter Arbeit (Pflegedienste, Zusatzeinkommen durch den Staat u.a.m.).

Letztlich verschwindet wenig Arbeit und Einkommen. Aber es verschwinden normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten mit der vollen Würde von vollwertige Arbeitsverträgen. Es verschwindet beitragszahlende Tätigkeit, was in Kettenwirkung zu noch mehr Abgabenlast und damit zu noch mehr Schwarzarbeit und Improvisationsmodellen führt.

X.6. Wieso verhindert eine Mindestlohnregelung möglicherweise auch höhere Arbeitnehmer-Einkommen?
Dies kann hervorragend am französischen Modell des SMIC genannten Mindestlohns abgelesen werden, weil fester Bestandteil des französischen Wirtschaftslebens - letztlich generationen-übergreifend und bis in undenkbare Details hinein ausgestaltet. Die Folgewirkung ist unter anderem, dass viele Arbeitgeber den Mindestlohn als staatliche Lohnfestlegung praktizieren. Das ist ganz einfach: Stellen werden dann nur noch zum SMIC ausgeschrieben. Erhöhung gibt es - wenn überhaupt - vorwiegend durch Bonusregelungen und sonstige überlagerte Modelle.

Es ist überraschend, zu erkennen, dass Mindestlohnregelungen auch gewinnsteigernd für Unternehmen und einkommen-senkend für Arbeitnehmer wirken können. Dieser unerwartete unerwünschte Nebeneffekt fehlt fast völlig im politischen Diskurs, wenn über Mindestlöhne gesprochen wird.

X.7. Ist eine Mindestlohnregelung gegenwärtig für Deutschland wünschenswert? - Leider: Ja.
Dies ist nur deshalb wünschenswert, weil der Niedriglohnsektor durch Politikfehler (externe Einflüsse) kein ausgewogener Markt mehr ist und deshalb einer Regulierung bedarf.

Leider zeichnet sich keine Abminderung der auslösenden Politikfehler ab. Deutschland ist seit etwa 1970 in einer langfristigen Abwärtsspirale als Folgewirkung von Politikfehlern. Die Zwischenhochs und Zwischentiefs verdecken es zeitweise für jeweils einige Jahre. Der Langfristtrend aber ist an den Statistiken eindeutig ablesbar und ist ungebrochen: Eine schleichende Spirale nach unten.

Das LIBRA-Konzept eines Nationalen Vertrages für Vollbeschäftigung ist die vielleicht einzige Lösung, aus dieser Spirale innerhalb einer überschaubar kurzen Frist von vielleicht 12 Monaten auszubrechen. Sie finden mehr hierzu hier auf vox7.org.

X.8. So lange nichts im Sinn des LIBRA-Konzeptes oder in ähnlicher Form geschieht, sind Mindestlohnregelungen das Notpflaster auf der großen Wunde.
Durch Mindestlohnregelungen wird bewirkt, dass die Nutzer von Dienstleistungen in etwa die ''wahren'' Kosten tragen - was gut ist - . Leider müssen die Nutzer des weiteren eine stark übersetzte Abgabenlast tragen - was schlecht ist, weil marktverzerrend. Die übersetzten Teile der Abgabenlast führen zur Verdoppelung der ''wahren'' Kosten und damit zur wesentlichen Verminderung des sichtbaren Kaufes solcher Dienste.

Dies verstärkt die Spirale nach unten, weil den Nichtarbeitenden die ständige Fortbildung und Gewöhnung aus Arbeiten fehlt und weil im Fall von Schwarzarbeit die völlig entgehenden Sozialbeiträge zur Erhöhung der Abgabensätze für gemeldete Arbeit führen.

X.9. Mindestlohnregelung ist das kleinere Übel, so lange nichts Besseres geschieht.
Mindestlohnregelungen sind unerwünscht, weil sie die Freiheit beschränken, staatliche Aufsicht intensivieren, Unfrieden erzeugen, Bürokratie erzeugen, einfache Sachen kompliziert machen, die Märkte verzerren, Arbeitnehmer am freien Aushandeln von Vergütung und mehr Vergütung hindern.
Mindestlohnregelungen sind nur zu legitimieren, wenn sie eine bereits vorhandene beträchtliche Marktverzerrung vermindern. Sie sind dann die Wahl des kleineren Übels.





Nun Details zu diesen Leitsätzen.

Der nachstehende ursprünglich recht lange Text ist vor einigen Jahren auf einen kleinen Teil reduziert worden. - Näheres über die Gründe: Siehe am Ende dieses Textes.


A.   Mindestlohn: Allgemeine Gesichtspunkte. (-'VEW-MINI -)

A.1.   Mindestlöhne sind nur für bestimmte recht spezielle Regulierungsaufgaben nützlich.
Bei den meisten realen Märkten mit großer frei entstandener Variationsbreite können Konstellationen auftreten, die einer temporären oder dauerhaften Regulierung bedürfen. Diese Regulierung muss auf das Minimum des Nötigen beschränkt werden, um die Vorteile der marktwirtschaftlichen Dynamik nicht zu hemmen.

Sehr störend wären Fehlfunktionen der Arbeitsmärkte, sofern sie zu Vergütungen weit unterhalb der irgendwie definierten mittleren Vergütungshöhe für gleiche Arbeit liegen. Denn dann würde der Fehler in einer gemeinwohl- schädlichen Weise dem Steuerzahler angelastet werden (Subventionierung von Arbeit).

Es ist also auf jeden Fall richtig, über Mindestlöhne nachzudenken. Das Kernproblem ist die politische Eigendynamik einer solchen Regelung: Die Regelung des Mindestlohnes kann dazu führen, dass schrittweise die Marktfunktionen gestört werden. Auf die Dauer könnte die Festlegung dann zur Hauptursache für wesentliche überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit werden. Der gut gemeinte Schutz würde sich in Schädigung verwandeln.

A.2. Schwerpunkt hier: Ökonomische Analyse - nicht Politik-Risiken.
Das Problem der fehlerhaft festgelegten Mindestlöhne ist ein Problem von schlechter Politik. Das Fehlerproblem soll hier nicht im Vordergrund stehen, obgleich es das Kernproblem ist. Hier soll vielmehr aufgezeigt werden, was richtig und falsch ist. Hierdurch soll eine analysierte objektive Grundlage geschaffen werden, solchen Fehlern mit guten wissenschaftlich basierten Argumenten entgegenwirken zu können.
Für den kaum objektiven Meinungsstreit selbst soll auf dieser Website keine Position gewählt werden. Diese Website soll vorzugsweise keine Meinungen beitragen, sondern nur objektiv Zweifelsfreies darstellen.

A.3. Mindestlöhne müssen immer mit einer dynamischen Anpassungsklausel definiert werden.
Dies ist eine wichtige allgemeine Ausgestaltungsregel:
Legt man Mindestlöhne fest, so sind diese ,,dynamisch'' zu gestalten, um nicht immer neu durch die nominalen Verschiebungen (Geldentwertung und anderes) und strukturelle Wandlungen ihren realen Inhalt zu ändern. Auch muss der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Festlegung des Mindestlohns unter Wahlkampfgesichtspunkten allmählich zum Einheitslohn im Land führen könnte.

Die verbleibende Gefahr ist, dass vor jeder Wahl eine Änderung der Formel vorgeschlagen wird, um Wählerstimmen zu gewinnen. Das Geldsteigerungsinteresse wird von jedem sofort verstanden. Es bringt also Wählerstimmen. Das daraus sich ergebende viel wichtigere Risiko der Erhöhung von wesentlicher und wachsender Arbeitslosigkeit wird von der Mehrheit der in Betracht kommenden Wähler nicht berücksichtigt.

Jede gesetzliche Mindestlohn-Festlegung schafft also eine demagogisch missbrauchbare Schwachstelle der Demokratie mit der Gefahr, bei beträchtlicher Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor zu enden. Diese Gefahr ist vielleicht am besten am Beispiel von Frankreich zu studieren. In jahrzehntelangen Phasen wurden Mindestlohn-Festsetzungen demagogisch missbraucht. Dies hat Frankreichs Wirtschaft erheblich geschädigt. Es ist eine der Hauptursachen für Frankreichs Rückschritte in der relativen ökonomischem Bedeutung des Landes, als Folgewirkung auch mit erheblichen Einbußen in politischer und kultureller Hinsicht.


Mindestlohn : Nachteile, Vorteile, Empfehlung.
X. B.1. Ein zu niedriger Mindestlohn ist wirkungslos.
Allgemein anerkannt ist: Ein Mindestlohn, der so niedrig festgesetzt ist, dass er keinerlei Auswirkung hat, ist logischerweise wirkungslos und im Prinzip überflüssig.
Beispiel: Sofern der geregelte Mindestlohn nur der Hälfte der üblichen Vergütungen für einfache Arbeiten ohne Bedarf von Ausbildung betragen würde.

Eine sehr niedrige Festlegung kann aus folgendem Gesichtspunkt aber Sinn haben: Man mag ihn als absolute Untergrenze gegen übertreibende (im Extremfall versklavungsähnliche) Missstände interpretieren.

Zwar können solche Missstände auch über andere Vorschriften eingedämmt werden, beispielsweise wegen Sittenwidrigkeit, Ausbeutung, im Extremfall Versklavung. Dann würde aber jedes Mal eine aufwendige Prozedur nötig sein; die Rechtsprechung würde zwar Regeln entwickeln, aber es wäre dennoch wenig praktikabel.

Außerdem sind unscharf definierte Kriterien im Sozialdelikt-Recht typischerweise Regeln, die irgendwann von extremistischen verfassungswidrigen Kräften missbraucht werden gegen korrekte Persönlichkeiten mit politischem Wirken. Diese Gefahr ist nicht gering. Vielmehr erfolgt dies ständig in einer Vorform (ideologisch orientierte Dienststellen).

B.2. Ein zu hoher Mindestlohn erhöht die Arbeitslosigkeit.
Ein Mindestlohn, der so hoch ist, dass er die normale Zahlungsbereitschaft vieler korrekter und wünschenswerter Arbeitgeber übersteigt, führt logischerweise zur Verminderung des Arbeitsangebotes. Konsequenz ist mehr Arbeitslosigkeit. Das führt zu weniger Einkommen für Einkommensschwache. Der Mindestlohn bewirkt dann also das Gegenteil der Absicht.

Kernregel: Es ist besser, 1 Million niedrig bezahlter Arbeitnehmer zu haben, denen die Gemeinschaft der Steuerzahler ein wenig zuzahlt, als 1 Million weitere Arbeitslose haben, die von Almosen der Steuerzahler überwintern und hierbei verkümmern (Wissen, Arbeitswillen, Fortbildung, fehlende Sozialgeltung, Antasten der Menschenwürde).

B.3. Einen dauerhaft ,,genau richtig hohen'' Mindestlohn gibt es nicht.
Gesetzt den Fall, der anfängliche Mindestlohn ist ,,nicht zu hoch, nicht zu niedrig''. Es bleibe dahingestellt, ob es das überhaupt gibt.
Fest steht jedenfalls, dass der Mindestlohn zukünftig nicht mehr nach der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet wird, sondern nach dem demokratie-nötigen Parteienspektakel vor Wahlen. Damit ist garantiert, dass die Festsetzung nicht dauerhaft ökonomisch optimal bleiben kann.

Nochmals zu den Erfahrungen Frankreichs:
(mit einem relativ hohen Mindestlohn): In Niedriglohn-Regionen schreckt er die Arbeitgeber ab, einzustellen. Der Mindestlohn erzwingt damit schleichende Deindustrialisierung und wesentliche und laufend ausweitende Arbeitslosigkeit. In Hochlohnregionen dient er den Arbeitgebern als überzeugendes Argument, das sei gerecht und also genug.
In Paris deckt der Mindestlohn nach Abgaben u.ä.m. gerade eben die Miete einer heruntergekommenen Althaus-Kleinstwohnung von etwa 30 qm. Nur 2-Personen- Haushalte können sich letztlich überhaupt noch rund 30 qm erlauben. Manche Arbeitnehmer finden keine Wohnung mehr und leben überteuert in Hotelzimmern.

Wo immer weltweit mit zu primitiv regulierten Mindestlöhnen politisch agiert wird, werden auf die Dauer wohl die Interessen der Geringverdiener geschädigt. Frankreich ist ein Beispiel von vielen. Eine relative ''Verelendung'' von Arbeitnehmern kann eintreten, sofern man mit zu primitiven Regulierungen der relativen ''Verelendung'' von Arbeitnehmern vorbeugen möchte.

B.4. Ist ein Mindestlohn in Ankopplung an Tarifverträge als rechtswidrig anzusehen?
Ein Mindestlohn in Ankopplung an Kartell-Zwangswirtschafts- Verträge der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Lobbys (insbesondere Tarifverträge) kann als verfassungswidrig angesehen werden.

Ein derartiger Eingriff in fundamentale Rechte ist wohl dem Gesetzgeber vorzubehalten. Allerdings werden Tarifverträge ihrer Natur entsprechend immer in mehrfacher Hinsicht Regelungen beinhalten, die eine Wirkung ähnlich von Mindestlöhnen entfalten können. - Dies soll an dieser Stelle nicht näher analysiert werden, weil offenkundig. Das schwierige Konzept von Tarifverträgen kann nie problemfrei sein. Dies ist eines der vielen Probleme.

B.5. Das Recht auf einen normalen Arbeitsvertrag
Dass inzwischen ein normaler Arbeitsvertrag als ein Sondervorteil angesehen wird, muss als solches zu denken geben, weil letztlich ebenfalls ein Mindestbestandteil der Ansprüche des Arbeitnehmers.

Die Kausalität ist allgemein bekannt. Der Gesetzgeber hat den normalen Arbeitsvertrag mit hohen Schutzwirkungen ausgestattet (Kündigung, Fortzahlung bei Krankheit und anderes). Die zu erwartende Folge trat ein: Schutzwirkung letztlich gering; aber die möglichen erratischen Effekte waren für wesentliche Arbeitskategorien untragbar und führten zur Nichtbeschäftigung in wesentlichem Umfang.

Da die wenig tauglichen Regelungen aber als Besitzstand angesehen wurden, konnte der Gesetzgeber die bestgeschützten Arbeitnehmer nicht herabstufen, obwohl die Schutzwirkung letztlich wenig bedeutet. Also musste der Gesetzgeber ausweichen auf Bildung von Nebenmärkten mit umso größerer Schutzversagung, je mehr die anderen geschützt werden.

Dass ein ,,normaler Arbeitsvertrag'' zum Privileg hochgestuft wird, ist einer der vielen Schritte zur Herausbildung von kastenähnlichen gesellschaftlichen Strukturen. Hier besteht objektiv und zweifelsfrei ein ständiger Handlungsbedarf. Da die politischen Interessenlager sich aus macht- und vorteilsstrategischen Gründen aber nicht auf Lösungen einigen können, bleibt es insoweit beim Fortbestand eines Elementes der zunehmenden Verschärfung von gesellschaftlicher Gruppen- Differenzierung.


C. ,,Lohndumping'' kann es nicht geben... oder?


C.1. Die Logik des Arbeitsvertrages verhindert jede Form von Lohndumping.
Ein Arbeitnehmer bietet sich selbst an. Das, was er als Gehalt bekommt, bekommt er wirklich. Es fehlt also am ,,Defizit'', und ohne Defizit gibt es kein ,,Dumping''. Von Lohndumping könnte man bei einem solchen Einzelvertrag nur sprechen, sofern der Arbeitnehmer zuzahlen würde, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Das ist, wie wir alle wissen, jedenfalls ausgesprochen unüblich und sicherlich nicht gemeint, wenn relativ gut Verdienende gegen ,,Lohndumping'' mit ihren Gewerkschaften auf die Barrikaden steigen.

C.2. ,,Lohndumping'' gibt es trotzdem - durch den Staat mit den 1-Euro-Jobs.
Der einzige, der durch Lohndumping gegen die Spielregeln verstößt, ist der deutsche Staat. Er ist es, der die Verminderung normaler Arbeitsverträge verschuldet - mit den ,,1-Euro-Jobs''. Der Staat schenkt dann zugleich den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern vielleicht 80++ % der Effektivkosten der Arbeit. Die Abgabenlast des Arbeitnehmers als Ausgabe liegt oberhalb der Summer seiner Einnahmen aus der Arbeit selbst. Der Staat finanziert in diesem Fall also tatsächlich den seltenen Sonderfall des Verkaufes von Arbeit zum defizitären Dumpingpreis.

Die häufigen Rechtfertigungen, 1-Euro-Jobs dürften keine Arbeit verdrängen (und seien ein virtuelles Geschenk vom Himmel?), ist nicht rational belegbar. Der 1-Euro-Jobber kostet den Steuerzahler rund 10 Euro pro Stunde. Und natürlich verdrängt der Staat mit diesem Lohndumping andere Arbeitnehmer, die bisher etwa ebenso viel erhielten - dann allerdings mit der Würde eines normalen Arbeitsvertrages.

C.3. Vorwurf von ,,Lohndumping'' als Immigranten-Diskriminierung?
Nach dem vorstehenden möglichst meinungsfreien Text wird eine Meinung zitiert, um Diskussionsstoff zu liefern. Die Website soll hiermit nicht identifiziert sein. Lesen und diskutieren?

ZITAT: ,,Es ergibt sich die Frage, wieso sogar Deutschlands typische Gutmenschen- Kreise zu einem wesentlichen Teil darauf bestehen, neuen ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland zuweilen Lohndumping vorzuwerfen. Man sollte es eigentlich als Ausfluss von "Gutmenschentum" betrachten, die aus dem Ausland gekommenen Zeit-Mitbürger ganz besonders in die Zuwendung von menschlichem Edelsein einzubeziehen, da sie es ja viel schwerer haben.''

noch ZITAT: ..Mit der Wahl des vorwerfenden Ausdrucks ,,Lohndumping'' für arbeitsame Ausländer betonen die Kritiker ja das Recht der eigenen deutschen Bürgergemeinschaft auf höheres Einkommen für gleiche Arbeit - sich selbst einbegriffen. Eine interessante Frage... Sie könnten diese Frage ja einmal in Deutschland mit den ganz normal arbeits-fleißigen Freunden und Zeit-Mitbürgern aus Polen diskutieren... ''


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