A. Der deutsche Teil der Finanzkriste (2007...2011) konnte verhindert werden. ('VEY-INVE -)
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A.2. Sonderthema: Das Finanzieren von Wirtschaft ist durch Moralisierung zu reaktivieren...
Vor einigen Jahren wurden die meisten Texte dieser Website entfernt. Die Gründe finden Sie am Textende. - Diese Textseite ist eine Ausnahme. Dieser Text aus dem Jahr 2003 zeigt, durch welche Maßnahmen die Finanzkrise 2007...2011 hätte verhindert werden können.
Wäre den damals in etwa 10 000 Exemplaren gezielt und geeignet verbreiteten Bitten um finanzielle Förderung entsprochen worden, so wäre eine Durchsetzung gegen die Verstöße gegen Strafrecht und Verfassungsrecht möglich gewesen. Damit ist belegt: Man ..konnte wissen''.. Denn die gesamte politische und Medien- Elite in Deutschland wurde über diese Gesichtspunkte informiert und um Unterstützung bei der Abwendung gebeten.
Und nun lesen Sie bitte den nachstehenden Text. Es sind verschiedene andere Texte gegen die weiteren krisenauslösenden Fehler damals entstanden und in gleicher Weise mit 10 000 optimiert gezielten Aussendungen bekannt gemacht worden. Praktisch alle tragenden Gruppen der Gesellschaft wurden damals ausreichend intensiv angesprochen. Niemand darf behaupten, dass man es nicht wissen konnte.
A. Geld zurück an Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer (-'VEY-INVE -)
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A.3. Das Finanzieren von Wirtschaft ist durch Moralisierung zu reaktivieren:
(a) Geld zurück an 5 Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer,
soweit schamlos mit Drücker- oder Ellbogenmethoden zum verkehrten Zeitpunkt oder zum verkehrten Geschäft verführte ,,Börsenanleger''. Das sind investtechnisch unerfahrene brave Durchschnittsbürger, also schutzlos ausgeliefert der kollektiven gewissenlosen Raffinesse der Provisionenraffer-Mentalität... eines kleinen Teiles der Banken
... und dies immer unter dem Beifall der politischen Klasse, weil es die Wirtschaftsstatistiken nach oben verfälscht.
(b) Geld zurück an enteignete Immobilienanlage-Sparer,
Käufer von ,,Schrottimmobilien'' u.ä.m., meist investtechnisch unerfahrene Bürger, in ihrer Unerfahrenheit getäuscht und ausgebeutet unter schamloser Beteiligung eines Teiles des Bankwesens - mit Ellbogen-Managern und Drückerkolonnen.
A.4. Falls die besonders schuldigen Banken hierdurch Insolvenz erleiden?
Deutschland braucht solche ,,Banken'' nicht.
Besser 5 gerechte Insolvenzen schamlos unmoralischer Schein-,,Banken'' als 50 000 Insolvenzen unkundiger irregeführter Opfer.
A.5. Ganz allgemein gilt, dass der Normalbürger mit der Aufgabe der Geldanlage überfordert ist und deshalb und generell als Provisionen- und Profitbringer von einem kleinen, aber gewissenlosen Teil der Finanzwirtschaft ausgebeutet wird.
Das ist der Finanzwirtschaft nicht vorwerfbar, weil menschlich. Diese Konstellation ist eine gesellschaftliche Konstante der Menschheit und unabänderlich. Gegenüber den meisten Bürgern gelingt solche Raffinesse einmal (und nur einmal) im Leben. Jede neue Bürgergeneration wird aufs neue Opfergeneration der Finanzmarkt-Schläue, seit es Finanzmärke gibt, in Deutschland seit etwa 1870. Nur Parlament und Gesetz können es bessern.
Die Institution der ,,mündelsicheren Pfandbriefe'' hat sich hierzu bewährt, so lange das Land keine Weltkriege verliert. - Bankensparen, Einlagensicherung und Rentenversicheurng sind andere wirksame Antworten. Auch die Riesterrente wäre sehr gut gewesen, sofern sie nicht zur bürokratisierten Zwangsverwaltungswirtschaft nach DDR-Kontrollstaat- Manier entartet wäre und mit hohen Vertriebserträgen erweitert worden wäre.
A.6. Was sollte ein optimaler Wahlkandidat hierzu meinen? (VOX7-Kandidaten-Rating...)
Ein Wahlkandidat, um bereits ,,gut'' zu sein, muss nicht unbedingt mit den sehr weitreichenden Forderungen der vollen Entschädigung (oben A und unten B) und Ahndung buchstäblich übereinstimmen. Es genügt zum ,,gut'' sein, dass ein Wahlkandidat grundsätzlich den unverfrorenen Vorsatz der Anlegerschädigung intellektuell zu begreifen in der Lage ist. Er sollte darüber empört sein und für das Prinzip einer Entschädigung seitens der Banken an die Anleger engagiert sein.
B. Konkrete Aufgaben der Anleger-Entschädigung: (-'VEY-INVE-B -) |
B.1. Geld zurück an Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer.
... zu zahlen aus den bisherigen und noch kommenden Aufschwungsgewinnen der vom Unglück der Anleger wie üblich profitierenden Finanzwirtschaft. Schluss mit straffreien Ellbogen-Managern und mit ehrlosen Profiten aus Börsenkrachs einer Minorität der Banken. Denn diesen Experten wächst nun im zyklischen Aufschwung zu, was im Abschwung den Unkundigen nach organisierter Schlechtberatung seitens eben dieser Experten weggenommen wurde.
Also Schluss mit der jahrzehntelangen immer neuen Ausnutzung der volkswirtschaftlichen Zykluseffekte für die Ruinierung unkundiger Anleger und für die immer neue Umverteilung ihrer mühsamen Ersparnisse an die Großfinanz - noch dazu unter dramatischer Erhöhung der Arbeitslosigkeit. (Eine besonders schäbige Sondervariante des zutreffend so benannten ,,Schweinezyklus'' laut Wirtschaftstheorie.)
B.2. Vertrieb von Schrott-Immobilien durch Banken politisch aufarbeiten.
Diese Massentäuschung von unkundigen Anlegern durch Vertrieb von hemmungslos überteuerten ,,Schrott''-Immobilien, teils mit Drückerkolonnen, ist schwerwiegender Missbrauch des Vertrauens in Banken. Solange es nicht geahndet wird, wird es besser verdeckter Form fortgesetzt. Es genügt ein aufmerksames Studium der Anzeigenteile einer jeden Woche, um zu begreifen, dass es immer neu geschehen wird, so lange Politiker und Exekutive nicht ganz hart durchgreifen.
Die Politik sollte darauf drängen, dass die schuldigen Bankverantwortlichen mit lebenslangem Finanzberufsverbot an derart schamlosen Fortsetzungshandlungen gehindert werden. Dies entspricht wohl bereits geltendem Recht und verstößt demnach nicht gegen das Rückwirkungsverbot. Es muss nur der politische Wille bestehen, diesen Konflikt gegen das Bankwesen auszutragen und dem Bankwesen zu zeigen, wer der Herr im Land ist - nämlich der Gesetzgeber und die Exekutive, nicht die Vorstände gewisser Banken, bei denen das Wort ,,Bank'' nicht mehr ist, was es einmal war. .
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Die betreffenden Banken haben nach geltendem Recht alle Opfer (wohl einige 100 000 Bürger) bzw. ihre Erben voll und rückwirkend zu entschädigen. Dies muss im Hinblick auf die Schwere der Tat aus eigenem Antrieb erfolgen, um in jeder Hinsicht entlastend zu wirken.
Diese Rechtslage kann durch das zuständige Bundesministerium klargestellt werden. Auf diese Weise können die meist weniger erfahrenen und oft handlungsunfähig gewordenen Privatanleger dieses Recht effizient erstreiten. Rechtsschutzversicherungen können nicht mehr die Finanzierung der Streitkosten verweigern, sofern Abdeckungszusage für diese neuen Rechtsgrundlagen vorliegt - können also nicht mehr bemüht sein, den betreffenden Banken zu dienen, mit denen manch ein Versicherungsunternehmen kooperierend ein wenig verbunden ist.
Nach geltendem Recht ist wohl ohne Irrtum zugrundezulegen:
Das ursprüngliches Privatvermögen (Eigenkapital) der Anleger ist diesen im Sinn von Schadensersatz zurück zu gewähren, ferner das zwischenzeitlich durch den Gesamtvorgang entzogene Einkommen.
B.3. Höhe der besonderen Entschädigungsleistung durch Banken bei Insolvenzauslösung-
Soweit die betreffenden Banken unverfroren genug waren, die unkundigen Opfer ihrer Täuschung in die Insolvenz zu jagen, könnte über die Erstattung des Insolvenzschadens hinaus ein Schmerzensgeld in Höhe des Anlagebetrages angemessen erscheinen. Insoweit kann der Rechtsprechung zwar nicht vorgegriffen werden. Aber es könnte darauf hingewirkt werden, entsprechende frühere Rechtsprechung auszuwerten und zu verbreiten, die diesem Richtwert entsprechen mag.
B.4. Die eventuelle Bankeninsolvenz hieraus ist eher wünschenswert bei Banken,...
... die es wagten, sich die Rentenersparnisse von 100 000den von hart arbeitenden Bürgern hemmungslos anzueignen - viele Opfer endeten bei der Sozialhilfe. Alle Bürger zwangs-finanzieren mit ihren Steuern also die Unmoral-Profite gewisser ,,Banken''. Deutschland hat keinen Bedarf am Fortbestand derartiger ,,Banken''.
B.5. Ein früherer BGH-Entscheid zugunsten der Banken wurde öffentlich erörtert,...
... ob Gesichtspunkte der versuchten finanzstarken Banken-Einflussnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung vorlagen. Die veröffentlichten Fakten besitzen Einmaligkeitswert in der Geschichte der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dies sollte zu einer gesetzlichen Neuordnung der Befangenheits-Regeln oberster Richter Anlass geben.
Richter, die von beliebiger Seite Vergütung erhielten für öffentliche detaillierte Meinungs-Stellungnahmen zu einem Rechtsthema, sollten in einer dem Thema unmittelbar entsprechenden Rechtssache in den anschließenden 5 Jahren nicht mehr mitwirken dürfen.
Dass das Richterkollegium diese Regel gewährleisten wird, sobald sie erlassen ist, kann für oberste Gerichte als selbstverständlich angesehen werden. Die laufende Streitserie zum vorstehend erörterten Gegenstand ist damit nicht mehr sehr zu beeinflussen, und das ist gut so. Es wird aber in der Zukunft noch mehr Rechtsprechungsvertrauen gewährleisten.