v. 13. April 2024
Finanzierung der Medien neu ordnen. GEZ Zwang aufheben.
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164. --'PEV-MEDF_ --
AA. "Rundfunkabgabe" / Vorbemerkungen
z.B.: Rundfunkbeitrag, GEZ, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, Verweigerer, Verfassungsbeschwerde, Druckmedien- Konkurrenz, Internet- Medien, Staatsfernsehen, Privatfernsehen, Regulierung der Qualität, Kosten-/ Nutzen-Analyse von Subventionen, Freiheit oder Staatskontrolle, Unabhängigkeit von Medien oder Kontrolle, mittelbare Kontrolle u.a.m..
164. --'PEV-MEDF_ --1
AA.1. Seit geraumer Zeit: Der Text wurde weitgehend auf Überschriften reduziert.
AA.2. Dies Thema wird in der Presse viel diskutiert. Die Überschriftenliste genügt deshalb einstweilen zur Vermittlung der wichtigsten Gesichtspunkte einer optimalen Politik zu diesem Thema.
Für die früheren ausführlicheren Gesichtspunkte sollte ursprünglich eine Aktualisierung erfolgen. Ob diese inzwischen noch nötig ist, bleibe offen. Denn es gibt seit 2016 zwei E-Books, die für diese komplexe Problematik sehr viel detaillierter sind. Auf diese wird am Ende dieses Abschnittes verwiesen.
AA.3. Wären presse- unabhängige Bürgeraktionen im Internet sinnvoll gegen das, was wesentliche Bevölkerungsgruppen ablehnen? Beispielsweise ist der "Rundfunkbeitrag" sicherlich nicht ein Lieblingskind der Bürger.
Gemeint ist die "Infosteuer für das Staatsfernsehen ARD, ZDF" (frühere GEZ-Gebühr, nun Schönsprech- Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag" und schon immer Schönsprech-Tarnbezeichnung "die öffentlich-rechtlichen" Sender.)
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A. Vorab eine Kurzübersicht zu : ,,Medienfinanzierung ist neu zu ordnen'' (-'PEV-MEDF -) |
A.1. Zwangsabgaben für staatliche privilegierte Institutionen (staatliches Fernsehen, staatlicher Rundfunk) werden in ihrer jetzigen Form wohl mehrheitlich von den Bürgern abgelehnt. Nach den wissenschaftlich erarbeiteten Regeln für Subventionen-Optimierung sollte vorzugsweise nutzen-orientiert verteilt werden. Qualitäts-Subventionen würden dem entsprechen.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.2. Früher gerechtfertigte Gebühren... Sie sind in Anbetracht der gewandelten heutigen Medienlandschaft ein Anachronismus und durch etwas anderes zu ersetzen. Es ist nur zu fragen, durch was.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.3. Der Besitzstand der Mitarbeiter der Sendeanstalten ist zu wahren.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.4. An Geld für Informationskultur sollte es im Interesse des Gemeinwesens nicht fehlen. Für eine Gebührenerhebung gibt es vertretbare Argumente, aber auch dagegen.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.5. Medienförderung kann nicht mehr technologie-bezogen und institutionell definiert werden: Fernseh- und Radioanstalten im traditionellen Sinn sind Auslaufmodell.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
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A.6. Die Politiker-Besorgnis, es sich nicht mit den Publikums-Medien zu verderben, und Lösungsmöglichkeiten hierzu.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
B. Darf Förderung von Unterhaltungsmedien aus Steuergeldern erfolgen? |
B.1. Ist eine Förderung von Unterhaltungsmedien eine anfechtbare Falschverwendung von Steuergeld, möglicherweise sogar eine Veruntreuung? Rechtsfragen...
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
B.2. Welche Formen der Förderung von Unterhaltungsmedien wären eindeutig als unerlaubt anzusehen?
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
B.3. Wie kann allgemeine eine Medienförderung gesetzlich definiert werden? Wie die Ausgaben- / Nutzen- Kontrolle gestalten?
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
B.4. Die Förderung von Unterhaltungsmedien verbieten über den Umweg der nutzen-definierten Regelung von Förderbarem?
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
B.5. Förderung von förderungswürdigen Medien: Mögliche Regelungsformen mit integrierter Nutzen- Analyse.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
C. Die Mitwirkung der Medienredaktionen zum neuen Förderrecht (insbesondere auch die der Druckpresse) |
C.1. Werden die Medienredaktionen in diesen Jahren zur Ersten Gewalt der Republik? Machtbeziehungen- Analyse.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
C.2. Die Druckpresse für die die Grundlagenarbeit; das Fernsehen in Funktion der Exekutive?
C.3. Soll die Druckpresse in Förderkonzepte einbezogen werden? Sie muss erst einmal gefragt werden, ob sie es überhaupt will, welchen Preis sie dafür nicht zu zahlen bereit ist, und wie es real umsetzbar wäre (schwieriger Verteilungsschlüssel).
D. Zusammenfassende Sichtweise zu Medien- Förderproblemen. |
D.1. Inhaltsbezogene Förderung statt Anstaltsförderung vorzuziehen? (Nutzen- / Geld- Bewertung)
D.2. Qualitätsförderng des Journalismus: Abgrenzung.
D.3. Besteht verfassungswidrige Benachteiligung der Druckmedien? Falls ja, was stattdessen gestalten? Auch Rückwirkung von eventueller Nachteilsbehebung?
D.4. Die eventuell Begünstigten müssen damit auch selber einverstanden sein... Verweigerer dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben... Das ist schwer vereinbar...
E. Ist die Gebührenregelung von Fernsehen und Radio verfassungswidrig?
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E.1. Verletzung der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz führt
durch Ausnahmeregelungen möglicherweise zu noch mehr Rechtsverletzung.
E.2. Wäre die freie Welt ganz ohne Staatseingriff (Subvention) auch im Mediensektor eine bessere Welt?
E.3. Ist die Rundfunkabgabe nach heutigem verändertem Stand inzwischen verfassungswidrig? Beschwerdeaussichten jedes Jahr neu verstärkt?
E.4. Die Sonderprobleme der Armen zu Festbetrags-Gebühren: Wieso Politiker dies nur schwer nachvollziehen wollen.
F. Privatsphäreschutz- Bedenken zur jetzigen Gebührenregelung von Fernsehen und Radio.
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F.1. Sind Fernseh- und Rundfunkgebühren zur (überflüssigen) Kontrollsystem- Besteuerung entartet?
F.2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Verfahrensweisen zur Form der Gebührenfestsetzung angebracht?
F.3. Verfassungsrechtliche Bedenken verstärken sich im Zeitablauf ständig bezüglich der Rechtfertigung der Rundfunkabgabe.
(Wandlung der maßgeblichen realen Rahmenbedingungen - insbesondere Internet und nicht-subventionierte Dienstleister mit hochwertigsten kostenlosen Diensten in quasi unbegrenzter Menge. Das Staatsfernsehen ist demgegenüber inzwischen nur noch ein Zwerg.)
F.4. Die Erörterung von verfassungsrechtliche Bedenken muss generell sensibilisieren zum Problem der Schaden- / Nutzen Relation bei Gesetzen mit Bedarf von Bürgerkontrollen.
G. Über die Pflicht der Gewährleistung von Qualität bei meinungsbildenden Medien, sosweit subventioniert: |
G.1. Ist die Behauptung höherer Qualität der öffentlichen Sender bei Anlegung absoluter Maßstäbe nicht glaubwürdig? Auch im Vergleich zu konkurrierenden Druckmedien im Internet?
G.2. Der Staat ist berechtigt, als Administrator von Sendefakultät allen Sendern Qualitätsregeln vorzugeben - auch nicht-subventionierten.
G.3. Der Staat hat kein analoges Regelungsrecht zu Druckmedien oder zum Internet. Es gibt insoweit auch keine technologisch bedingte Auflagen-Möglichkeit.
G.4: Kann ein Staat überhaupt irgendwie ,,Qualitätsansprüche'' definieren - als logische Vorbedingung für das Reglementieren? (Schwierigkeiten und Lösungen: Bestimmte Regelungen in Frankreich und in anderen Ländern.)
H. Eigentumsregelung zu meinungsbildenden Medien. |
H.1. Trennen der Informationsmedien vom Staat, vom Parlament, von der Lobby: Immer wünschenswert, nie erreichbar. Welche Näherungslösungen in welcher Weise realistisch konzipierbar?
H.2. Sollten Informationsmedien besser nie Staatseigentum sein? Ein komplex verzahntes Für und Wider...
H.3. Sollten Eigentumsanteile an Informationsmedien im Streubesitz sein? (Beispiele von praktizierten Regelungen in einigen Ländern; Kurzzeit- und Langzeit-Effekte; die Aufkauf-Problematik und die Problematik des Verfalls durch Verschleppung von Modernisierung; die Problematik der mittelbaren Beherrschung.)
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