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   v. 13. April 2024
Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung, 1-Euro-Jobber, Menschenwürde....
Weniger reiche Regionen benötigen oft unterschiedliches Recht.


154.   --'VES-REGN_ --
Räumliche Ordnung: Staat, Wirtschaft. Weniger reiche Regionen benötigen oft anderes Recht.

154.   --'VES-REGN_ --1
Weniger reiche Regionen benötigen oft anderes Recht.

A.1.   Die Langzeitarbeitslosigkeit als Beispiel:
Je nach Region besteht sehr unterschiedlicher Regelungsbedarf.


Dieser Text ist von 2003 und bezieht auch auf inzwischen zum Teil erloschene Probleme. Der Text zeigt, wie die Probleme sich wandeln können - aber natürlich auch wiederkehren können. Dieser Text soll demnächst durch eine Aktualisierung verallgemeinert werden.

Die nachstehenden Angaben sind formulierte Zusammenfassungen von Ergebnissen der amtlichen Statistik und von häufig publizierten Analysen der Wissenschaft. - Und zwar:

In Städten wie Stuttgart oder München ist oft wahr:
Wer langfristig keine Arbeit hat, oft ,,will'' er nicht arbeiten oder oft arbeitet er schwarz und bezieht nebenbei Hilfen.

Dahingegen gilt in den ärmeren Regionen der Republik, beispielsweise überwiegend in den neuen Bundesländern, dass nahezu alle Arbeitslosen wirklich echte Arbeitssuchende sind. Analysen belegen wohl überwiegend: Das Ethos der vorsätzlichen Nichtarbeit ist in den neuen Bundesländern bisher überwiegend nicht verankert gewesen.

Weiß jeder Bürger bundesweit, dass in wesentlichen Regionen der neuen Bundesländer die echte Arbeitslosigkeit für verschiedene Berufe bei 40 Prozent oder mehr liegt? Dass dort praktisch nie Arbeitsplätze frei verfügbar werden?

Die Vorurteile zwischen Ost und West in Deutschland beruhen zum Teil einfach auf gegenseitiger Unkenntnis. Es besteht eine allgemeine Unkenntnis der gravierenden mittleren Unterschiede der ökonomischen Struktur. Das kleinbetriebliche und mittelständische Spektrum, das für ,,Arbeit für alle'' eine Vorbedingung ist,
fehlt in Deutschlands wirtschaftsschwächeren Regionen weitgehend. Richtig herum ausgedrückt, es ist dies Fehlen als Ursache, was die schwächere Wirtschartsleistung zur Folge hat.

Wo aber wenig leitende ökonomische Fachkunde vorliegt, da tendiert auch die Politik der Region zu Mangel an ökonomischen Sachverstand, also dazu, das Problem zu verewigen. Denn es fehlt ihr dann oft die wissenvermittelnde Interaktion mit unternehmerischen Akteuren. Diese grundsätzlichen Faktoren können durch ihre selbstverstärkende Wirkung durchaus 50 bis 200 Jahre fortwirken.

A.2.   Eine der Konsequenzen der sehr unterschiedlichen Situation des Arbeitsmarktes ist weitgehend anerkannt:   Aufgabe wäre, die Wirtschaftsförderstellen anzupassen und geeignet leistungsfähig zu machen.
Aus naheliegenden Gründen ist allgemein anerkannt: Niemand kann wollen, dass die Gemeinden der neuen Bundesländer sich in bürgerleere Geisterdörfer und Geisterstädte verwandeln. Die einzig nachhaltige Lösung ist deshalb, in den ärmeren Regionen der Republik mehr Wirtschaft anzusiedeln.

Die Erfahrung zeigt aber: Die Wirtschaftsförderstellen und -programme könen dies zum großen Teil nicht leisten. Von Kritikern wird oft vorgeworfen: Es herrsche bei Förderstellen zu oft eine Mischung aus Dilettantismus, Filzokratie und manchmal Korruption. Der Wahrheitsgehalt dieser Kritik soll hier nicht erörtert werden. Eventuelle Mängel der Konzepte wären kaum schädlich in Bundesländern mit viel bereits vorhandener Wirtschaft. Dort aber, wo die Förderstellen der wichtigste Faktor sein sollten, wäre eine eventuelle Ineffizienz ein ausschlaggebendes Problem.

Sind Vorwürfe generalsierbar? Liegt bei Förderbanken wirklich bedauerliche Ineffizienz vor oder ist dies ein falscher Vorwurf? - Der Verantwortliche der größten deutschen Förderbank hat es 2009 öffentlich zugestanden: Das Förderbanken- Modell sei weitgehend gescheitert. Dies ist aus zahlreichen Indikatoren auch objektiv zu vermuten. Hier einige Details:

Ein Blick des Wirtschaftsfachmanns in die Förder- Regelungen zeigt eine vorherrschende Problematik, die durchaus Gegenstand von gelegentlich publizierter Kritik ist: :
Die Hausbankpflicht, die Anforderungen an Vollfinanzierung und Eigenmittel, die Ablehnungsquoten und Ablehnungsgründe, die merkwürdigen Dauerpartner der Förderstellen, ihre häufige Verquickung mit bestimmten Venture-Capital- Unternehmen und ähnliches.

Erörtert wurde auch, was man von Angestellten erwarten darf, die ihre Lebenskarriere riskieren würden, wenn sie Zusagen für Projekte verantworten würden, bei denen Verluste entstehen können. Bei vielen Anträgen liegen nach mehrjährigen Vorarbeiten der Eigenunternehmer keine Finanzreserven mehr vor. Dies ist ein eher typischer Antragsfall.
Die daraus denkbaren Verlustrisiken kann der Angestellte einer Förderbank durchaus vermeiden. Es genügt, dass die Steuergelder vorzugsweise an solche andere gehen, die so reich sind, dass sie das Geld eigentlich gar nicht brauchen.

Die Anträge von innovativen Einzelunternehmer- Projekte sind nun einmal im statistischen Mittel etwa so gelagert wie zuvor gesagt - also komplex. An Finanzierung von genau diesem besteht der meiste Bedarf - praktisch aller Bedarf. Ihr Anteil an der Fördermittelvergabe liegt statistisch gesehen aber wohl nahe einer Nullquote.
Wer dies anders sieht, mag Gegendarstellungen eintragen auf volxweb.com. Zutreffende Argumente würden dann an dieser Stelle eingefügt werden.

Die Reform für mehr Wirtschaft in wirtschaftsschwachen Regionen muss bei der Kausalität ansetzen, also bei den Förderstellen.
Näheres:

» Wege für mehr Dynamik_
(MC:) VES-DYNA-DE          DE    

A.3.   In wirtschaftsschwachen Regionen: Die wirtschaftsschädliche Entmündigung von Arbeitslosen durch 1-Euro-Jobs verstärkt die Krisenstimmung.
Das Sprechen über 1-Euro-Jobs ist zunächst einmal und allgemein gesehen eine unangebrachte Verletzung der Menschenwürde. Denn unterschwellig wird den Betreffenden sehr pauschal und irrig vorgeworfen, nur eine Tauglichkeit von einem Zwanzigstel eines Normalverdieners zu besitzen, grobschlächtig formuliert ,,wertloser Schrott der Gesellschaft zu sein''. Erschwerend ist, dass die Betreffenden diese Rollenfunktion nicht freiweillig wählen durften.

Das Unrecht hierbei ist, dass es eine kollektive Lüge ist. Denn tatsächlich bekommen die Betreffenden einkommensmäßige Leistungen im Gesamtwert von rund 10 Euro brutto pro Stunde. Rein vergütungstechnisch kann man sich unter Berücksichtigung aller Umstände nicht beklagen. Nur die Wortbezeichnung der ,,1-Euro-Jobs'' ist also das Problem. Sie ist ganz einfach falsch gewählt und muss aufgegeben werden. Dies erfordert, dass das Vergütungsmodell gesetzgeberisch auf Ehrlichkeit umgebaut wird.

Wieso kam es überhaupt zu dieser falschen Bezeichnung? - Hier überlagern sich viele Interessen zu einem problematischen Agreement der Gesellschaft:
  • Im Gesetz kommt die Bezeichnung nicht vor, aber durchaus die Regelung mit 1 symbolischen Euro auf dem Papier. Solange das so ist, werden Journalismus und Volksmund irgendeine abwertende Bezeichnung finden. Ob ,,1-Euro-Job'' oder anders, das Problem kommt vom Sachverhalt, die Worte kamen erst danach. Wo aber ist die Ursache für den Sachverhalt?

  • Ein häufiger Vorwurf lautet: ,,Die Arbeitsplatzbesitzenden - vertreten durch die Gewerkschaften - wollen sich der Preiskonkurrenz mit den Arbeitslosen entziehen. Sie ziehen vor, dass ihr eigenes Gehaltsniveau überhöht hoch reguliert bleibt - mit Streikdrohung garantiert - . Zu diesem Zweck bedienen sie sich des Staates, der über ALGII die Niedriggehalt-Konkurrenten markttechnisch neutralisiert - zu Lasten des Steuerzahlers, also zu Lasten aller. Zugleich halten die Gewerkschaften die Arbeitgeber durch die latente Streikdrohung in der Disziplin. Die Arbeitgeber müssen deshalb fortsetzen, die Arbeitsplätze wegen der Übergehälter abzubauen und in andere Länder zu verlagern.''

  • Objektiv gewertet:: Das Vorgehen der Gewerkschaften muss nicht fehlerhaft sein. Im Prinzip ist Verteilungskampf etwas Richtiges und Wichtiges. Wegen der hohen Immigrationsquoten entstand im unteren Einkommenssegment ein Überangebot an Arbeitsleistung, so dass der Markt nicht mehr funktionieren konnte und zur Gefahr von extremem Einkommensgefälle führt. Zu dieser komplexen Konstellation durch externe Faktoren gibt es keine einfachen Aussagen mehr.

  • Nun weiter zum objektiv Beurteilbaren: Der Staat - Exekutive, Parlament - will sich die Wahlkampfgunst der Gewerkschaften erhalten - also die Gunst ihrer Mitglieder, vertreten durch die Gewerkschaftsfunktionäre. Das ist normal und kein Fehler. Zu diesem Zweck entfernt der Staat unter anderem wirksam die nicht leicht integrierbaren Arbeitslosen vom normalen Arbeitsmarkt. Diese können damit die ,,künstlich überhöhten Gehälter'' nicht durch Konkurrenz stören. Das wäre also rein markttechnisch gelagert - ein Kartell zwischen Gewerkschaften, Politik und Verbänden der Großwirtschaft. - Die grundsätzliche Problematik, was wohl die ,,wirklich richtige'' Gehaltshöhe sei, wurde ja gerade zuvor in diesem Text kurz angedeutet.

  • Leider führt es aber zum Selbstverstärkungseffekt des Umverteilstaates: Durch die lange Dauer von Arbeitslosigkeit ist der Fortbildungseffekt dank Arbeit für rund ein Drittel der Bürger (Deutsche und ihre nicht-deutschen Mitbürger) seit Jahrzehnten zu weitgehend unterblieben. Konsequenz ist ein latentes verstecktes und sich ständig mehrendes Überangebot im Niedriglohnsektor. Die künstlich Geschützten wurden nun erst recht Opfer ihrer Beschützer. Nun könnte Wiedereingliederung aller tatsächlich nur mit begleitenden Maßnahmen zur Verhinderung von ,,Lohndumping'' erfolgen.

  • Die Sozial-Unternehmen (aufwertend ,,gemeinnützig'', abwertend ,,Sozialbusiness'' genann) können bei wie immer knappen Kasseneingängen die hohen Gehälter der Stammbelegschaft am ehesten garantieren, indem sie praktisch kostenlose Arbeit in großem Umfang zukaufen:   Zivildienstleistende und nun für wachsenden Bedarf die 1-Euro-Jobs, möglicherweise auch Praktikanten und recht viele Auszubildende. Je mehr solche Unterarbeiter man zukauft, desto besser fällt der Personalmengen-Faktor aus. Dieser trägt bei zur Definition der Gehaltshöhen der Chefs.   50   1-Euro-Jobber kosten soviel wie 3 Vollgehälter. Wer 50 beaufsichtigt, darf natürlich mehr Gehalt erwarten als einer, der nur 3 beaufsichtigt...

  • Die Kommunen betätigen sich als Mitnutzer, indem sie versuchen, normale Gehaltsempfänger durch 1-Euro-Jobber zu ersetzen. Das rentiert. Denn normalen Arbeitnehmern müsste man rund 10 Euro brutto pro Stunde zahlen - oder eher deutlich mehr. Bei 1-Euro-Jobbern kommen 80++ % aus Bundeskassen. Man erobert also einen verschleierten Zuschuss aus anderen Kassen (Bund, Sozialversicherung, EU, Länder) für die knappen Kommunalfinanzen. Die vorher vollbezahlten Arbeitnehmer für Grünflächenunterhaltung werden arbeitslos und enden eines Tages vielleicht zum großen Teil als 1-Euro-Jobber. Man kauft im unglücklichsten Fall des Zufalles auch diese mit ihrer nützlichen Erfahrung dann später für 20 % der Vergütung zurück.
    Gleichgültig das Wie der Details, der Vorwurf lautet, es sei ein lukratives Geschäft für die Gemeindefinanzen, Arbeit möglichst billig einzukaufen. - Die Entschuldigung lautet, es spare Geld des Steuerzahlers und gäbe Arbeit an Arbeitslose.
    Über das Für und Wider gibt es ausreichend viel im Internet für Ihre weitere Lektüre hierzu.


A.4.   Wie man sieht, kommen alle hierbei gut auf ihre Kosten, ausgenommen wohl viele der Arbeitslosen.

Polemischer Vorwurf: ,,Diese degradiert man zu zwangsarbeitsähnlichen Marionetten, die man je nach Eigeninteresse hin- und herschieben kann wie Strategen am Reißbrett bei der Schlachtplanung ihrer Armeen.''
Stattdessen hier nun der Versuch Versuch einer abstrakten Analyse:

Hartz IV ist letztlich eine Kombination von Sozialhilfe und einer wenig strengen Variante von Zwangsarbeit. - Diese Form von Zwangsarbeit ist wohl zulässig im Sinn der Verbotsnormen (Menschenrechtskonvention und Implementierung im deutschen Recht).

Zwangsarbeit ist auch in dieser leichten Variante jedenfalls ein gesellschaftliches Problem. Dies ist besonders der Fall, sofern das Konzept als gönnerische Wohltat überhöht wird. Ein-Euro-Jobs gelten als ein Geschenk - also die Almosen für die nicht Vollwertigen. Es liegt hier ein Element einer sich langsam herausbildendem Vorform von Kastendenken vor.

Ein primitives Denkmodell hierzu wird oft vorwerfend behauptet: Zusatzuverdienste von etwa 1 Euro /Stunde sollen nach Meinung der Gönner derart wohltuend sein, dass ein möglicherweise undankbarer Verweigerer dieser Wohltat bestraft werden darf. Sanktion erfolgt in Form von Geldentzugs-,,Strafen'' bei Personen im Einkommensbereich des Existenzminimums.

Tatsächlich ist zu unterscheiden zwischen guten und schlechten Betreuern und guten und schlechten Kunden der Betreuer. Ist diese Beziehung von gegenseitigem Respekt und von gemeinsamer Lösungssuche getragen, so ist das Ergebnis kaum belastet durch die dargestellte Problematik. Aber wie soll dies im Alltag der Betreuung diesem Ideal nahe kommen? Antworten hierzu kann es nur durch vertiefte Analysen geben.

Könnte man die Rechtsstreitmenge als Maß zugrunde legen, so wäre eine kritische Sichtweise angebracht. Allerdings wären die Rechtsstreite vorab einer statistischen Auswertung zu unterziehen. Rechtsstreite sollen nicht den Hauptzweck haben, einem Anwalt die Finanzierung seiner Honorare aus Mitteln des Steuerzahlers zu ermöglichen.

Jedenfalls darf die Überschrift zum Schluss wiederholt werden: ,,Wie man sieht, kommen alle hierbei gut auf ihre Kosten, ausgenommen wohl viele der Arbeitslosen.'' - Auch dem Steuerzahler darf die Problematik nicht gleichgültig sein. Er ist es, der dies alles bezahlt.

A.4.   Im Hintergrund steht das ökonomische strategische Spielmodell der staatlichen Zwangsverwaltungswirtschaft von Arbeit.

Jeder der strategischen Spielteilnehmer versucht, seinen finanziellen Haushalt durch strategische Einzelakte zu optimieren - und hierdurch sein Einkommen und/oder seine Karriere- Aussichten. - Leider gelingt dies umso besser, je mehr man vielen Arbeitslosen die Menschenwürde der Anerkennung als Vollarbeitnehmer entzieht. Denn ein unter diesen Rahmenbedingungen noch akzeptables unteres Gehaltsniveau von etwa 10 Euro pro Stunde zahlt man ja durchaus. Nur verweigert man systematisch einen frei ausgehandelten Arbeitsvertrag von Gleichen zu Gleichen.

Diese Verweigerung des frei gewählten Arbeitsvertrages ist für das strategische Optimierungsspiel von Nomenklaturas von Zwangsbewirtschaftung der Arbeit immer notwendig. Vor allem hierdurch optimieren alle ihre Spielstrategie und ihre Finanzziele. Über den teilweisen Entzug der Menschenwürde der nur noch halb-freien Arbeitnehmer wird nicht allzu viel nachgedacht, wie die Berichterstattungen der Presse ausreichend belegen.

A.4.   Normalerweise ist die Verweigerung der arbeitsvertraglichen Rechte ein Verstoß, im Extremfall ein strafbares Delikt. Wenn aber der Staat ein Delikt begehen will, so macht er es hier genauso wie immer: Er erklärt es durch Gesetz vorab zur Tugend.

Man unterdrückt diesen Arbeitslosen immerhin weitgehend das Grundrecht auf Auswahl der Arbeitsart.

Sofern die vom System in - durchaus noch maßvollen - Grenzen Ausgenutzten und in (noch maßvollen) Grenzen ihrer Menschenwürde Beraubten versuchen, sich eventuellen Auswüchsen dieses Systems zu widersetzen, so kann dies negative Konsequenzen haben: Sie werden möglicherweise als arbeitsunwillig und faul tituliert und werden möglicherweise durch Zwangsentzug von Geld in die auferlegte Disziplin zurück gezwungen. Das kann je nach Einzelfall richtig sein oder falsch ein.

Sind die Institutionen, die dies verwalten, dieser Machtfülle über Menschen gewachsen? Darf man derart viel Macht über Menschen und Schicksale in die Hand von Einzelmenschen legen, ohne Machtmissbrauch zu riskieren? Wie groß ist das Risiko, dass sich politisch-ideologisch engagierte ,,Sozialbetreuer'' an Personen mit früherem Vorgesetztenstatus rächen werden? Oder könnten umgekehrt akademisch geschulte Sozialbetreuer für Personen ohne Ausbildung zu abfällig disponieren?

Diese Fragen sollen eine Diskussion ermöglichen. Diese Website ist nicht dazu bestimmt, Einzel- Meinungen zu komplexen Themen zu verbreiten.


B.   Besonders problematisch können die dargestellten Effekte in den neuen Bundesländern wirken.

B.1.   Die wirtschaftsschädliche Entmündigung von Arbeitslosen in den ärmeren Regionen der Republik.

März 2009 : Text suspendiert, Begründung am Ende dieser Textseite.

B.2.   In den alten Bundesländern sind die Regelungen des staatlichen Niedriglohn-Arbeitsmarktes dahingegen weniger falsch. Schwarzarbeit reduziert zusätzlich das wahre Niveau der Arbeitslosigkeit.

März 2009 : Text suspendiert, Begründung am Ende dieser Textseite.

B.3.   Der Versuch einer Einheitsbehandlung der Arbeitslosigkeit in ganz Deutschland ist ein Fehler.

Zwar soll ein Gesetz vorzugweise bundeseinheitlich sein, und das darf es auch bei Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Jedoch wäre nötig gewesen, die Regelungen variabel zu gestalten je nach regionaler Arbeitsmarkt-Situation.

Regionen mit einer echten Arbeitslosigkeit von 50 % und mehr (statistische Arbeitslosigkeit plus sonstige Arbeitslosigkeit) benötigen nun einmal andere Lösungsstrategien als solche mit einer statistischen Arbeitslosigkeit unter 5 %.

Die jetzigen Modelle für Langzeitarbeitslose gehen von einem funktionierenden aufnahmefähigen Arbeitsmarkt aus. Dies ist der Fall für die wirtschaftstarken Regionen.

Es ist nicht der Fall für die wirtschaftsschwachen Regionen. Dort hilft nur Entstehen von mehr Wirtschaft. Geld dafür ist ausreichend verfügbar gewesen und ständig verfügbar. Wie Statistiken zeigen, geht dies Geld aber praktisch vollständig nicht an dynamisch aufbauende Einzelunternehmer. Das Steuerzahler- Geld verpufft weitgehend für Projekte, die kaum dazu beitragen, eine pluralistische fachkundige Unternehmerkultur entstehen zu lassen. Als Folge davon bleibt der Abstand zwischen reichen und schwachen Regionen im Zeitablauf fast unverändert.


C.   Besonders störende Mängel der jetzigen Staatsbewirtschaftung der fehlenden Arbeit:

März 2009 : Text suspendiert, Begründung am Ende dieser Textseite.


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