entschieden werden. Verbleibende Grenzfälle muss sodann jeder selbst entscheiden. Eine solche Meinung hat nun einmal keinerlei bindende Wirkung. Sonderfälle muss man nicht regeln, da jeder Anwender des VOX-Konzeptes seine Beurteilungen selber etwas umdefinieren kann.
B. Professionelle Qualifikation von Kandidaten und Politikern? (-'VBS-PROF-A. -) |
B.1. Hat Ihr Wahlkandidat etwas für seine Kandidatur ausreichend Sachentsprechendes gelernt?
Ist er studierter Wirtschaftsfachmann (gegen Arbeitslosigkeit vorzugsweise Volkswirt) oder Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt, erfahrener Ingenieur, Steuerberater, Arzt oder ein durch Arbeit und Intelligenz erfolgreicher Unternehmer? Naturwissenschaftler? Oder erwarb er in anderer Form ähnliche gehobene Qualifikation?
Dann verdient er normalerweise, dass dieser Punkt auf jeden Fall angekreuzt wird - es sei denn, er erscheint wegen eines trotzdem offenkundig gewordenen Dilettantismus für eine politische Funktion ungeeignet.
B.2. Ist Ihr Wahlkandidat von Beruf vielleicht Sozialarbeiter, Gewerkschaftsfunktionär, Arbeitgeber-Lobbyist, Verkäufer oder sonstiges, was wichtig ist, aber vielleicht ohne eine Ausbildung mit wissenschaftlicher Orientierung für Standfestigkeit bei komplexen Entscheiden?
Entschied er auch nicht ein Selbststudium, um Fachqualifikation für seine politischen Ambitionen zu erwerben?
Wenn da nicht viel ist, so ist zwar schön, dass Ihr Wahlkandidat es zur Parteikarriere geschafft hat. Aber würden Sie sich von der Krankenschwester am Herz operieren lassen, nur weil sie es geschafft hat, sich für den Posten einer hochqualifizierten Ärztin einstellen zu lassen?
B.3. Es ist gut, jeden Bürger für die Tätigkeit, die er gewählt hat oder die ihm gewählt wurde, zu respektieren.
Es gibt so gesehen nicht besser oder schlechter, und das ist wichtig so. Die Erfahrung der Parlamente ist aber, dass Personen ohne fundiertes erkämpftes Fachwissen und ohne etwas Einschlag von wissenschaftlicher Arbeitsweise meist die recht passiven Mitvollzieher der Richtungsgeber der Fraktion sind (ähnlich wie die meisten Gewerkschaftsvertreter in Mitbestimmungs-Gremien der Unternehmen).
In Parlamenten braucht man keine Mit-Abstimmer, sondern selbstbestimmte Personen mit dafür ausreichender Ausbildung. Fähigkeit zum Eigenentscheid fordert das Grundgesetz, und das ist gut so. Das Grundgesetz macht aus richtigen prinzipiellen Gründen aber nur eine niedrige Mindestfestlegung zum passiven Wahlrecht, und das ist richtig so.
Es bleibt auf diese Weise dem Wahlprozess vorbehalten, zusätzlich professionelle Qualifikationskriterien zu integrieren. Dies sollte denn auch unbedingt erfolgen, damit Politik im Wettstreit der fundiertesten Kompetenzen entsteht, nicht im Wettstreit der fundiertesten Karriere- Strategen
B.4. Ausreichende berufliche Qualifikation kann ganz ausnahmsweise für eine Person mit Partei-Karriere zutreffen,
sofern diese trotz mittlerer Ausbildung durch aktive Fortbildung Kenntnisse erlangte, die einer wissenschaftlichen oder ähnlichen Ausbildung entsprechen. Prüfen Sie das gegebenenfalls objektiv und ohne Vorurteil.
Wenn jemand es immerhin bis zum Wahlkandidaten gebracht hat, so spricht das für Qualitäten. Sofern dies allerdings nur die Qualität der Optimierung des Parteienklüngels ist, so ist das andererseits eine Kandidatenkategorie, die sehr kontrovers beurteilt wird.
B.5. Sie sollten Ihrem Wahlkandidaten diesen Punkt ankreuzen, wenn er das fachliche Wissensniveau von Führungspositionen hat.
Andernfalls muss er ohne Ihre Anerkennung zu diesem wichtigsten Gesichtspunkt auskommen. Er kann dies ja durch eventuelle viele verdiente Kreuze zu den anderen Bewertungspunkten teilweise kompensieren und damit noch einigermaßen honorabel abschneiden bei der Benotung von Wahlkandidaten.
C. Diskussion zu Grundsatzfragen hierbei (-'VBS-PROF-A. -) |
Dies war die Original- Definition des VOX-Konzeptes zu dieser Frage. Meinungen hierzu werden sicherlich kontrovers sein. Vorgeschlagen wird, sorgfältig begründete Meinungen hierzu auf volxweb.org einzutragen.
Mit sorgfältig begründet ist gemeint: Analysen basierend auf Soziologie, Politologie, Verfassungsrecht, Wahlrecht, Parteienrecht. Es nützt wenig, zu einer Meinung einfach eine Gegenmeinung zu formulieren. Es nützt viel, auf grundsätzlicher Ebene noch objektiver Wahrheit zu suchen.