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Text von 2009. Seither nicht überprüft. Überarbeitung und Aktualisierung ist geplant. Wir finanzieren den Wohlstand von heute durch Finanz-Kredite des Staates, abzutragen in der Zukunft. Wer hat die Politiker hierzu autorisiert? Laut Meinungsumfragen jedenfalls wohl nicht die Bürger? Was bleibt übrig vom "alle Macht geht vom Volke aus"? Wer muss diese Darlehn abtragen? Die Kinder von heute - Kinder, Schüler, Studenten. Und wenn diese NEIN sagen? Das ist der Zweck dieser Anleitung. Alle Teilnehmer an der Kinderpetition tun Wichtiges: Es muss den Politikern das Nein entgegen gehalten werden. Je mehr Bürger es tun, desto mehr begreifen es die Parlamentarier: Es ist rechtlich unzulässig, in normalen Zeiten mehr Staatsausgaben zu haben als das Verfügen über die laufenden Einnahmen. Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter sind unzulässig (so das Zivilrecht). Rechtsgeschäfte von Eltern von heute zu Lasten der Kinder von heute und morgen sind unzulässig. Nur der Staat darf Ausnahmen regeln. Hierbei ist der Staat allerdings an die Grenzen gemäß Grundgesetz und Landesverfassungsrecht gebunden. Dort ist keinerlei Erlaubnis zu erkennen, das Konsumniveau der Generation von heute zu finanzieren durch Bewirken eines Konsum-Entzuges der Generation von morgen. Genau das aber ist der Effekt von Staatsverschuldung, sofern nicht bedingt durch besondere Notsituation (wie durch Naturkatastrophen, Kriege,...). Zur juristischen Theorie: Google-Suche: Privatautonomie - oder auch Wikipedia: Privatautonomie Vertiefend zur juristischen Theorie siehe beispielsweise: Heinrich de Wall, "Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht", Verlag Mohr Siebeck, 1999, ISBN 3-16-147023-0. Rund 500 Seiten; konzentrierter Juristentext; dies behandelt auch die mit berührten Grundsatzfragen der Bindung der Politik. Die Rechtslage ist vermutlich in allen parlamentarischen Demokratien: Parlamentarier können für eine derartige Rechtsverletzung nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die einzige effiziente Strafe ist, Wählerstimmen und die Wählergunst zu verlieren. Genau diese Besorgnis wird durch hier vorgeschlagene Bürgerbeschwerden ausgelöst. Je mehr die Bürger daran teilnehmen, desto weniger wagen Politiker diese Illegalität. An wen zu senden? Empfehlenswert mag sein, die offiziellen Formulare zu benutzen. Zum Beispiel: Suche oben am Seitenanfang: Bundestag Petitionsausschuss Sie finden damit mehr oder weniger rasch zum Petitionsausschuss. Petitionen können per E-Mail eingereicht werden. Oder Sie können stattdessen auch ein Formular .pdf herunterladen und eine schriftliche Petition einreichen. Den Text können Sie frei formulieren. Nachstehend ist ein Beispieltext einer Kurzfassung. Es mag empfehlenswert sein, mit den offiziellen Formularen zu arbeiten. Es erleichtert die Ausschussarbeit vermutlich sehr, wenn Petitionen eine einheitliche Struktur haben. Aber auch, die meisten mit Formular eingereichten Petitionen dürften vom Anliegen her sehr leichtgewichtig sein. Möglicherweise ist wirksamer, traditionell als Brief einzureichen. Das ist rein rechtlich ebenso wirksam und trägt auch Ihre Originalunterschrift. Die Form ist nicht reglementiert. Artikel 17 GG nachlesen! Von dieser Möglichkeit wird viel zu wenig Gebrauch gemacht. Denn der Wortlaut erlaubt ja auch, an alle jeweils zuständigen Behörden einfache Wünsche und auch eher auffordernde Wünsche zu adressieren. Wenn Sie einem Behördenchef eine "Bitte unter Berufung auf Artikel 17 Grundgesetz" an sein persönliches Büro senden, so haben Sie allein durch den unüblichen Einleitungs-Satz einen Aufmerksamkeitseffekt. Der Text ist von einem Deutschen und bezieht sich deshalb auf Deutschland. Es ist eine generelle und vernünftige Regel, dass politisch orientierte Bemühungen vorzugsweise nur von Staatsbürgern des jeweiligen Landes angeregt und ausgeführt werden sollten. Bürger in anderen deutschsprachigen Ländern können natürlich erwägen, in ihrem Land sinngemäße Bemühungen zu unternehmen. Das erfordert entsprechende Anpassungen: - Änderung der Adressaten. - Möglicherweise Änderung der Beispieltexte. Mustertext / Petitionen und ähnliches Beispiel: Petition an den Deutschen Bundestag Kunibert Muthart Kämpferweg 919 98989 Speerlanzenburg 24. Dezember 2029 geboren am: 30. Februar 2017 Diese Mitteilung entstand unter Mitwirkung von: ........................................................... (..."eigenständig" ... oder: "Eltern".... "Geschwister"... "Lehrer"...) An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags Platz der Republik 1 11011 Berlin Betrifft: Antrag, mich nicht mit Schulden zu belasten Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages! (1) Hiermit beantrage ich, die entstandenen Staatsschulden schnellstmöglich abzutragen und nicht mehr zu erhöhen. (2) Sie belasten mich und andere meines Alters anderenfalls damit, die Schulden früherer Jahre zukünftig abzutragen. Mein Einverständnis erteile ich nicht, mir diese Schulden aufzuladen. (3) Ich beantrage, durch Beschlussfassungen dafür zu sorgen, dass beginnend mit dem nächsten Haushaltsjahr ein Abtragen der Staatsschulden erfolgt und dass keine Erhöhung des Standes der Verschuldung erfolgen darf. (4) Ich bitte Sie, mir dies in klarer und unmissverständlicher Form zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, so wird die Legitimation einer Verfassungsbeschwerde geprüft werden. (5) Das gleiche gilt, sofern eine Antwort in meinem Sinn erteilt wird, die reale Politik aber eine ausweitende Staatsverschuldung betreibt. Mit freundlichem Gruß ............................................. Verfassungsbeschwerde - wie? Sofern Ihre Petition keine zufriedenstellende Antwort findet, was bleibt zu tun? Rein hypothetisch bleibt Ihnen das Recht einer Verfassungsbeschwerde. Zwar sind die Rechte des Bürgers für derartige Themen relativ limitiert. Aber es ist nicht ganz abwegig, als Nachwuchs-Bürger eine Belastung der Grundrechte einzuwenden, sofern ein Schulden-Chaos hinterlassen wird. Eine ausdrückliche Empfehlung einer solchen Beschwerde erfolgt nicht. Deshalb hier nur eine ganz ohne Sorgfalt formulierte Minimalst-Fassung, dies nur zum Zweck der Veranschaulichung dieser Möglichkeit: An das Bundesverfassungsgericht ... ... ... Beschwerde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. .... GG und des Schutzes gegen Enteignung Art ... GG im Hinblick auf Ablehnung meiner Petition. (1) Beantragt wird, zu entscheiden, dass der Bundestag zu neuen zwingenderen Rahmenregeln verpflichtet wird, die meiner Petition entsprechen. (2) Rahmenregeln in diesem Sinn bestehen zwar, werden aber regelmäßig nicht ausreichend streng beachtet. (3) Ein Rechtsweg ist aus dem ablehnenden Schreiben nicht erkennbar. .................................. (Unterschrift des Beschwerdeführers) Anlagen: Meine Petition und deren Ablehnung. Alternative Formulierung: Eine Antwort ist innerhalb einer angemessenen Frist nicht eingegangen. Zustellungsnachweis der Post (Einschreiben-Sendungsverfolgung) zu meinem Antrag ist in der Anlage beigefügt. Verfassungsbeschwerde: Einige Vorbehalte. Das Bundesverfassungsgericht sollte nicht missbräuchlich belastet werden. Die vorstehende Beschwerde kann in dieser Form nicht ohne Weiteres empfohlen werden. Sie würde das Gericht mit zusätzlicher Arbeit belasten. Es würde aber eine ausreichend Darstellung der rechtlichen Aspekte fehlen. Diese Form des Antrages würde dem Gericht anlasten, selber die Rechtsfragen zu ermitteln. Das dürfte es auf keinen Fall tun wollen. Es ist anzunehmen, dass das Gericht die Beschwerde nicht annehmen wird, also eine Annahme der Beschwerde verweigern wird. Dies wäre möglicherweise anders, sofern sehr viele Bürger gleichzeitig eine solche Beschwerde vortragen würden. Dies ist bei der nur maßvollen Breite der Mitwirkung bei derartigen Anliegen kaum erreichbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, Beschwerden mit einer (maßvollen) Kostenrechnung zu belasten, sofern diese Beschwerden unangebracht erscheinen. Die vorstehende Verfassungsbeschwerde in ihrer Minimalstform könnte den Eindruck der Unangebrachtheit erwecken. Bitte wägen Sie vor Verwendung ab, ob Sie dies Kostenrisiko in Kauf nehmen wollen. Details hierzu finden Sie auf der Website des Bundesverfassungsgerichts. Sofern eine Verfassungsbeschwerde sorgfältig und mehrseitig begründet ist... ... und mit Ernst und Verantwortungsgefühl vorgetragen wird, ist wahrscheinlicher, dass die übliche Gebührenfreiheit zum Tragen kommt. Anders wäre es allerdings bei Personen, die bereits mehrfach mit Verfassungsbeschwerden im Vorverfahren abgewiesen wurden. Der relativ rechtsunkundige Normalbürger wird eine stichhaltige Begründung nur beibringen können, wenn er einen Anwalt hinzu zieht. Anwälte sind von derartigen Aufgaben nicht begeistert. Macht man es oberflächlich, so beeinträchtigt man als Anwalt sein Ansehen, im Extremfall durch einen "Rüffel" des Gerichts. Wieso eigentlich? Es ist nicht wünschenswert, dass Anwälte mit Ihrem ein Gebührengeschäft entwickeln, Bürger zu aussichtslosen Verfassungsbeschwerden zu inspirieren. Der von Medien blauäugig gepflegte Unfehlbarkeits-Mythos von Rechtsanwälten verführt unkundige Bürger zur leichten Verführbarkeit. Macht man es als Rechtsanwalt ausreichend fundiert, so kostet es sehr viel Arbeitszeit, also Geld des Mandanten. Trotzdem erbringt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ablehnung. Das ist den meisten Mandanten nicht gut vermittelbar. Können Minderjährige eine Verfassungsbeschwerde in einer derartigen Sache selber einreichen? Das ist eine interessante Frage. Denn in dieser Sache weichen die Interessen der Eltern von denen der Kinder ab. Den Eltern könnte es recht sein, von hohen Staatsausgaben zu profitieren. Den Kindern kann es schwerlich recht sein, die hierdurch entstehenden Schulden abtragen zu müssen. Das wird hier angedeutet ohne nähere Analyse der Bedeutung. Welcher Erfolg kann von Petitionen an Parlamente erwartet werden? Sinn der Maßnahme ist es, dass die Parlamentarier bemüht sein könnten, über das besondere Argument der Zahlungsverweigerung der nächsten Generation zu einer gemeinsamen Stellungnahme im parteien-gemischten Ausschuss zu finden. Legitimierung von zusätzlichen Staatsschulden erfolgt sehr leichtfertig mit taktischen Argumenten. Ziemlich niemand denkt im politischen Alltag überhaupt darüber nach, ob man die Kinder und Studenten von heute dazu verurteilen darf, morgen die Schulden von heute abzuarbeiten. Der Ausschuss muss damit rechnen, dass die Antworten veröffentlicht werden. Wie aber soll man eine derart peinliche Petition in einer Weise beantworten, dass man die denkbare Veröffentlichung in Kauf nehmen kann? Das Schlimmste, was Ihnen bei einer Petition passieren kann, ist deren Ablehnung. Damit sollten Sie realistischerweise fest rechnen. Jeder Einsender leistet seinen kleinen Beitrag für bessere Politik, für ein besseres Gemeinwesen. Immerhin ist mit Interesse abzuwarten, mit was für einer Begründung abgelehnt wird. Kontakt Eventuelle Änderungsvorschläge zu diesem Text bitte an: ok @ vox7.com Besondere Berücksichtigung und Eiltbehandlung ist vorgesehen, sofern eine Richtigstellung von Fehlern vorgeschlagen wird. Schlussnotizen "Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist." (Marcus Tullius Cicero, röm. Politiker, 196-43 v.Chr.) "Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott allein sich darum kümmert." (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968) "Nichts wird so leicht für Übertreibung gehalten wie die Schilderung der reinen Wahrheit." (Joseph Conrad, ukrainisch-brit. Schriftsteller, 1857-1924)
Das Problem: Will die jeweils nächste Generation für frühere "Faulheit"(?) arbeiten? Niemand fragte jemals Kinder, Schüler, Studenten, ob sie, jeweils die Fleißigen von morgen, die jeweils teilweise Faulen von vorhergehenden Generationen finanzieren wollen. Würde man fragen, so ist die Antwort unschwer zu erraten. Niemand darf gegen seinen Willen zur Schuldenaufnahme gezwungen werden. Diejenigen, die heute an Wahlen und am Arbeitsplatz teilnehmen, haben das Recht, Schuldenaufnahme des Staates hinzunehmen oder hiergegen Protestaktionen zu unternehmen. Sie müssen das, was mit ihnen und durch sie geschieht, selber finanziell abtragen. Genau das, also Schuldentilgung durch die schuldige Generation, ist aber nicht vorgesehen. Vorgesehen ist, dass die Wehrlosen von heute diese Schulden zwangsweise in der Zukunft abzutragen haben. Wenn diese dies verweigern, so müsste Schuldenausweitung des Staates im Prinzip unterbleiben. Im Prinzip... Deshalb wird hier vorgeschlagen: Dass Eltern, Lehrer, Studenten und Kinder zusammenwirken bei Petitionen an den Deutschen Bundestag, um Fortsetzung dieser Zwangsverschuldung zu untersagen. Bleibt dies wirkungslos, so kann eine Verfassungsbeschwerde vieler dieser Grundsatzfrage entscheiden. Es geht um die Frage, ob die Nutznießer von heute ihren Konsum auf einer Enteignung der Generation von morgen basieren dürfen. Es geht um die Frage der Gleichheit im Zeitablauf: Es ist eine Ungleichbehandlung mit Zeitfaktor, sofern Privilegierte von heute verkonsumieren, was die Leistenden von morgen durch Minderkonsum zu kompensieren haben werden - und dies zwangsweise. Immerhin, die Leistenden von morgen können auswandern? Dies aber wäre das Schlimmste, was Deutschland treffen könnte: Dass der bereits einsetzende Trend zum Auswandern der Leistungsfähigsten sich generalisiert: Um sich der Überbesteuerung zu entziehen, die durch die Finanzierung der Nichtleistenden nötig wird, genügt nun einmal das Auswandern. Wenn die Leistenden in noch größer werdenden Anzahl Deutschland verlassen, so bleiben die Umverteiler an die Privilegierten unter sich und das Schiff ist zum Stranden verurteilt. Die Ursachen der zunehmenden Staatsverschuldung: Misswirtschaft Die zunehmende Staatsverschuldung ist zweifelsfrei verursacht durch die Lasten aus Arbeitslosigkeit, Frühverrentung, Aushöhlung der Sozialkassen, Überalterung durch zunehmendes finanzielles Bestrafen des Kinderhabens, Sabotieren der Rentensysteme und andere Misswirtschaft statt Forderung nach Leistung. Dies ist mit wissenschaftlicher Orientierung ausreichend analysiert auf: vox7.org Das Deutschland von heute ist zu einem wesentlichen Teil ein Land der Privilegierten, die sich von der Arbeit der Leistenden durchfüttern lassen - teils unfreiwillig und dass ist in Ordnung, teils freiwillig und beabsichtigt. Die Politiker ändern es nicht. Sie haben hierzu nicht die nötige Qualifikation und sie brauchen die Stimmen der Nichtleistenden für die Erhaltung ihrer Macht. Des weiteren verschwinden gewaltige Summen durch die unselige Vernetzung der Politik mit privilegierten Teilen der Wirtschaft - eine "Filzokratie nennen es manche. Beispiele - weit entfernt von Vollzähligkeit: Landesbanken, Förderbanken, 2 Jahrzehnte fortwirkende vermeidbare Rettungspakete für Banken, Agrarsubventionen, bei Bedarf Konjunkturpakete, Staatsfernsehen ARD, ZDF,..., Übermedikamentierung, Energiewirtschaft, Versorgungswerke, öffentlicher Nahverkehr, ideologische Irrationalitäten beim Umweltschutz und anderes. Niemand hat die Leistenden von morgen danach gefragt, ob man das Recht hat, ihnen das Abbezahlen dieser subventionierten Wirtschaft und teils Misswirtschaft aufzuzwingen. Man zwingt es ihnen auf. Denn wer sonst soll es abbezahlen? Sicherlich nicht diejenigen, die heute davon profitieren.
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