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*HUBG. Corona - *Schadensersatz?
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*HUBG1. Wie bekommt man Schadensersatz für Corona- *Zwangsmaßnahmen? Arbeitshilfen.
Vorab die Klarstellung: Der Erhalt von Entschädigungen vom Staat gelingt überwiegend nicht.
Wenn man Entschädigungen nur bekommt, indem man sie gerichtlich einklagt, so wird das fast niemand machen. Wenn man sie bekommt, so ist das auch keine Lösung, weil der Staat die Wirtschaft nicht aus der Geldpresse finanzieren kann. Also kann er fast für alles nur einen kleinen oder halbwegs mittelgroßen Teil der Schäden kompensieren.
Das Ergebnis ist demnach vorwiegend Blender-Wirkung. Die Bürger sollen glauben, dass der Staat alle vor Corona zu schützen vermag.
Optimistische Bürger meinen zuweilen, die Gastronomiewirtschaft würde dank der Coronahilfen sogar mehr Geld erhalten Die Realität ist ablesbar an vielen leerstehenden Geschäften und geschlossenen Gastronomiebetrieben.
Wenn Politiker irgend etwas über Zuschüsse und Hilfen beschließen, so ist immer Realismus nötig, wie das überhaupt funktionieren kann. Man hat einen Staatsapparat ohne Unternehmer-Erfahrung. Nicht viel besser ist es bei den Förderbanken. Es gibt tausende Problem-Varianten und mehrere Millionen der Schadensbelasteten. Das ist mit Staatspersonal nicht geordnet regelbar. Es war auch nie zu erwarten, dies geordnet regeln zu können.
Leser in DIE WELT 2020-11-26: https://www.welt.de/finanzen/article221035940/Bund-im-Verzug-Warum-die-Novemberhilfen-erst-kommendes-Jahr-ankommen-koennten.html
Leserkommentar: "Sich für die Hilfe in allen Medien feiern lassen, es dann aber nicht hinbekommen die Kohle auch rechtzeitig auszuzahlen. Wir werden von Schauspieler und Stümpern regiert.
--- Eine Leserin antwortet: "Das wäre eine Beleidigung für die Schauspieler!"
Corona infiziert die Justiz: Die große Corona-Prozesswelle seit 2020 wird ein paar Jahre den Gerichten viel Arbeit und den Anwälten viel Geld erzeugen.
Hunderte von Fallgruppen sind es inzwischen... hier einmal ein paar Fallgruppen schon zu Beginn im Sommer 2020:
- Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, die Corona-App aufs Handy zu laden?
- Droht mir womöglich eine Abmahnung, wenn ich mich nach Feierabend oft mit vielen Freunden treffe und niemand auf Abstand achtet?
- Muss der Staat Entschädigungen zahlen für Betriebsschließungen?
- Darf eine junge, gesunde Lehrerin den Präsenzunterricht verweigern?
- Und wie sieht es eigentlich real mit staatlichen Entschädigungen für die Betriebsschließungen aus?
- ... oder mit Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld bei Kurzarbeit?
- Mein Schadensersatz, weil ich mein Kind betreue statt in Vollzeit Geld zu verdienen?
- Mein Schadensersatz, weil mein Fahrzeug zum Stehzeug wurde?
- Mein Strafantrag wegen Beleidigung, durch Demo-Teilnahme sei ich als Volksschädling einzustufen?
- Meine Bußgeldverweigerung wegen "Vollzugsdefizit"?
- usw.
- usw.
"Bei Anwaltskanzleien stehen die Telefone seit Wochen nicht mehr still"?
... wenn immer neue Corona-Verbotehybris die Normalität aufhebt. Ein Rechtsstaat, den man nur noch über Geld für den Rechtsanwalt ganz vielleicht erstreiten kann, ist keiner mehr.
Extreme Belastung der zuständigen Gerichte.
Zuständige Teile der Justiz in vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden seit 2020 mit Verfahren rund um "Corona" regelrecht überrannt.
Bei den rund anrufbaren 12 Verfassungsgerichten (Bund, Bundesländer) endet es meist rasch mit der Annahmeverweigerung. In der Regel fehlt es ja an der Erschöpfung des Rechtsweges.
Verwaltungsgerichte haben es mit der Verweigerung der intensiven Bearbeitung weniger einfach. Rund 50 Verwaltungsgerichte hat Deutschland. Die in Corona-Sachen häufigen Eilverfahren belasten besonders: Sie sabotieren die Terminplanung und dies oft für rechtlich und sachlich Komplexes.
Es liegt in der Natur von Eilverfahren, dass das Klägeranliegen oft später nicht mehr effizient rückwirkend heilbar ist. Zusätzlich erschwerend ist: Für viele der aktuellen Rechtsfragen gibt es noch nicht ausreichend viel referenzierbare Rechtsprechung.
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*HUBG2. Die meisten *Maßnahmen waren wohl *übersetzt.
"Putativgefahr" (Scheingefahr): Vorab die Rechtslage: Rechtswidrig handelt der Staat, sofern er gegen eine erkennbare Scheingefahr bei Bürgern Schäden erzeugt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Recht
"Putativgefahr (auch Scheingefahr): Irrige Annahme einer Gefahr, wobei die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren Einschätzung beruht. Es liegt keine polizeirechtlich relevante Gefahr vor. Die Putativgefahr ermächtigt nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen. Solche sind mithin rechtswidrig."
Handelt der Staat rechtswidrig, so muss er möglicherweise den verursachten Schaden ersetzen. Da der Staat (fast) keine Geheimkassen von externen Gönnern haben darf, stammt das Geld für den Schadensersatz von der Steuerzahler-Gemeinschaft. Also handelt es sich um eine Umverteilung von Geld der Masse der Steuerzahler an die wenigen, denen durch die Schadenszugung ein Sonderopfer rechtswidrig abverlangt wurde.
Die Durchsetzung von Schadensersatz-Ansprüchen gegen den Staat ist schwierig und gelingt selten. Die gesetzliche Lage ist nicht ausgesprochen schadensersatzfreundlich. Richter betrachten es nicht als ihr wichtigstes Anliegen, ihrem Arbeitgeber ein Maximum ein Schadensersatzpflichten zuzumuten. Das Ergebnis von allem ist eine verschwindend geringe Summe der jährlichen Schadensersatz-Leistungen des Staates an die "einfachen Bürger" und deren Unternehmen.
Eine differierungsfreie Sichtweise der Durchseuchung hat einen Denkfehler.
Virusverbreitung erfolgt nicht gleichmäßig verteilt in der Fläche. Das ist trivial. Dennoch basiert das Konzept eines Lockdowns und anderer restriktiver Maßnahmen in der Regel auf der irrigen Annahme einer in etwa gleichmäßigen Verbreitung. Damit aber ist die staatliche gleichmascherische Verbotetendenz eine Akkumulation von Schadenserzeugung durch das Abwendenwollen einer Scheingefahr.
Es stellt sich damit insbesondere bei Betrieben die Frage von Schadensersatz gegenüber dem Staat.
Das mag der Staat nicht besonders. Deshalb hat der Gesetzgeber es erschwert. Es soll hier nun gezeigt werden, welche Rechte der Bürger gegenüber dem Staat hat, dies insbesondere, sofern der Bürger ein Unternehmen hat, gleichgültig, ob klein oder groß.
Briefbeispiele für alle erdenklichen Anliegen findet man mir geeigneter Suche rasch im Internet. Was man schlecht findet, ist zuverlässige Fakteninformation und Beweisführung der staatlichen Fehler. Dafür hilft die Zusammenfassung der Seiten, die Sie gerade lesen: "Metastudie CORVOX" (etwa 120 S.).
Einen Anwalt beauftragen?
Anwälte sind zwangsläufig teuer: Sie haben einen aufwendigen Bürobetrieb zu finanzieren haben, ferner eine Haftpflichtversicherung und die Anwaltskammer, eine Website und die Mandanten-Akquisition. Man sollte es nur machen, wenn der Nutzen ausreichend gewährleistet erscheint. Die Erwartungen sind oft zu hoch.
Anders ist es, wenn man ausreichend Geld verfügbar hat und nur Zorn ausleben möchte. Beim Verwaltungsgericht kann man das ohne Anwalt, sofern man meint, sich mit den vielen für Corona-Streiten verfügbaren Vorlagen aus dem Internet ausreichend gut durchsetzen zu können. Dann muss man allerdings versuchen, mit Beschränkung auf einen Teilbetrag von nur 500 Euro die Gerichtskosten niedrig zu halten.
Die vorstehenden Zeilen waren zu verkürzend. Sie sind nur als Hinweis zu interpretieren, worüber man sich durch Internetsuche kundiger machen sollte.
Reihenfolge: Erst einmal selber, erst dann einen Anwalt beauftragen?
Ein Anwalt wird in der Regel zögern, einen Vorschlag des Mandanten zu befolgen, diese oder jene beweisende Textdokumentation in ein Verfahren einzubringen. Der Anwalt als "Organ der Rechtspflege" soll bei den gängigen kleineren Streitgegenständen das Problem auf juristische Deduktionen verkürzen, damit Hand in Hand der Richter recht kleine Akten zu bearbeiten bekommt.
Des weiteren, da ein Anwalt kein Universalgelehrter ist, ist er meist zurückhaltend, argumentierende größere Dokumente in ein Verfahren einzuführen. Denn dazu möchte er eigentlich wissen, was er da vorträgt. Bei 100 bis 200 Euro pro Arbeitsstunde liegt diese Vertiefung nicht im Interesse des Mandanten. Bei großen Wirtschaftsverfahren entstehen durchaus
umfangreiche Aktenordner mit belegenden Dokumenten und Gutachtern. Wenn Rechtsanwälte 20.000 bis 2 Millionen Euro Honorar erhalten, werden sie ausreichend kooperativ.
Manche Bürger lösen dies Problem, indem sie das Verfahren auf der untersten Stufe - meist also ohne Anwaltspflicht - selber führen und hierbei alles einbringen, was sie für wichtig halten.
Das können dann schon einmal leicht einige hundert Seiten werden. Im Fall eines hohen Gegenstandswerts kann man erst einmal mit einem Teilbetrag beim Amtsgericht beginnen statt sogleich das Landgericht zu beschäftigen. Wie rasch das dann beim Landgericht eintrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jedenfalls ist dann in der Akte alles enhtlaten, was der Bürger für richtig hielt.
Der Rechtsanwalt kann es dann vertreten, ohne für alles einstehen zu müssen. Zwar soll der Rechtsanwalt in seiner rechtlichen Argumention nicht einfach übernehmen, was der Bürger geschrieben hat. Aber soweit es gutachtenmäßige anliegende Dokumente über Fakten und Politik und Statistik sind, ist der Anwalt nicht in der Pflicht der Aneignung oder der Ausschließung im egienen anwaltlichen Schriftsatz.
Hauptfehler der Bürger ist, in ihren Schriftsätzen Meinungen über Recht und Gerechtigkeit auf vielen Seiten Fließsatz darzustellen
und alle ihren Kummer auszuplaudern in der Hoffnung auf einen rettenden Richter. Es gibt viele derartige Wege, seine Akte so zu gestalten, dass ein Richter das gar nicht erst lesen wird. Er muss das auch nicht. Ein Richter ist nicht verpflichtet, in langsatmigen Meinungstexten den juristischen Kern zu suchen und zu abstrahieren.
Gern wird als Beifügung dann auch ein vielleicht 20 oder mehr Seiten umfassendes Meinungsdokument aus Medienquelle hinzugefügt. Das hat sogar eine fast hunderprozentige Sicherheit, gar nicht gelesen zu werden.
Der Alltag eines Richters ist ein Aktenberg und ferner eine Vorgabe, etwa wie viele Akten im Jahr zu erledigen sein sollten. Der Bürger muss einen Schriftsatz also immer mit Layout und Klarheit so strukturieren, dass ein Richter sekundenschnell oder wenigstens minutenschnell eine vorläufige Meinung entwickeln kann, was er damit machen wird.
Der Bürger muss sein Vorverfahren, wenn er es selber führt, also immer klar strukturieren mit Überschriften und Abschnittsnummern und ohne viel Abweichen vom Thema. Beginnen muss es immer auf den Seiten 1 bis 2 mit klarer Übersicht, was überhaupt beantragt wird. Bei langen Schriftsätzen ist das Anlagenverzeichnis am besten schon auf Seite 2 zu liefern, weil der Rest zunächst einmal sowieso kaum gesichtet wird.
Wenn der Bürger nach strengen Regeln der Übersichtlichkeit sein Vorverfahren führt, so hat er hohe Aussicht, dass bei den übergeordneten Instanzen mit Anwaltspflicht alles Bisherige vom Juristenduo berücksichtigt wird, also vom eigenen Anwalt und vom berichterstattenden Richter.
Der Ablauf ist im Fall des späterem Eintretens eines Anwalts in die Sache ist dreistufig:
(1) Was der Bürger bereits eingebracht hat - und das bleibt ja drin.
(2) Was die Anwälte und der berichterstattende Richter daraus machen werden.
(3) Was der berichterstattende Richter daraus machen wird, falls Einzelrichter;
(4) ... oder als Entscheidvorlage für mit unterzeichnende weitere Richter.
Ab Stufe (2) liegt es bei Personen, denen gewöhnlich gemeinschaftlich an möglichst wenig Zeiteinsatz gelegen ist. Bei umfangreichen teuren Verfahren ist es anders: Da ist das Interesse der anwaltlichen Juristen nicht "möglichst wenige Arbeitsstunden", sondern "möglichst viele Arbeitsstunden"
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*HUBG3. *Rundfunkabgabe fällt weg? Betriebe, aber auch Haushalte.
Müssen Betriebe die Rundfunkabgabe trotz Unterbrechung zahlen?
Rechtsgrundlagen für die Befreiung gibt es. Von der Gegenseite - die 9 ARD-Landesanstalten - ist nicht zu erwarten, dass sehr bereitwillig sämtliche Befreiungsmöglichkeiten aktiv angeboten werden. Wer es sehr gründlich klären möchte:
Beispielsweise:
»
Menü: GEIZ tötet GEZ: Deine Arbeitshiilfen. (MC:) PEV-AMT-DE
DE
»
5 Jahre Rundfunkbeitrag zurück? (MC:) PEV-AMENU-DE
DE
»
Rundfunkbeitrag zurück? Betriebe (MC:) PEV-BETR-DE
DE
»
_Menü_: UNOLIB gegen Zensur. (MC:) PEV-AMC-DE
DE
Müssen Haushalte die Rundfunkabgabe trotz Corona zahlen?
Sinkt das für Konsum verfügbare Einkommen über 3 Monate unter das Existenzminimum der Sozialhilfe-Sätze, so wäre an sich als Härtefall zu befreien (§ 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Nur meinen die ARD-Juristen, sie dürften das Geld trotzdem kassieren, sofern jemand "nicht vom Geld anderer Leute leben will".
Das ist ein umfangreiches Thema, über das seit 2013 immer neu intensiv gestritten wird. Für mehr darüber wird wiederum auf die vorstehenden Informationsquellen verwiesen.
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*HUBG4. Gretchen-Frage: "Ghetto"-Rechtsprechung.
Ist das corona-bedingte Ausgehverbot ein "Ghetto" im juristischen Sinn?
Diese Fettnäpfchen-Frage bleibe hier ohne eigene Antwort.
Die Antwort des Bundessozialgerichts erging mit dem Urteil "2020-05-20": BSG B 13 R 9/19 R
Wen die gerichtliche Antwort interessiert, der kann sie dort nachlesen. Allerdings beachte man: Es ging nicht um Schadensersatz für eine etwaige "Ghetto"-Beeinträchtigung der Einkommenserzielung, sondern um Rentenansprüche aus Arbeitsleistung. Es kann daraus also kein analoger Schadensersatzanspruch gefolgert werden.
In diesem sensiblen Kontext kam es auch zu einer Problematik hinsichtlich der ebenfalls sensiblen Frage der richterlichen Unabhängigkeit (Landessozialgericht NRW):
de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Zahlbarmachung_ von_Renten_aus_Beschäftigungen_in_einem_Ghetto
- (Linkaufruf: Das Leerzeichen vor von_ ist zu entfernen)
"Der Richter Jan-Robert von Renesse, der ab 2006 die restriktive Handhabung beendete (etwa 60 Prozent der Anträge wurden danach anerkannt), wurde im Frühjahr 2010 versetzt. Im November 2011 wurde bekannt, dass der damalige zuständige Richter Vorwürfe gegen seine Behörde (Landessozialgericht NRW, Essen) erhob. Es soll zu Absprachen „zwischen der Gerichtsverwaltung, der Versicherungsaufsicht und der beklagten Rentenbehörde“ gekommen sein."
"Das Landessozialgericht solle wieder nur nach Aktenlage entscheiden, während er und ein weiterer Richter seinerzeit mehrmals mit den hochbetagten Antragstellern in Israel und in ihrer eigenen Sprache persönlich sprachen, und die Rentenbehörde verschicke unverständliche Formulare und so komme es wieder zu mehreren tausend abschlägigen Anträgen auf Grund von „fehlender Mitwirkung" durch die Antragsteller."
"Ebenfalls wurden auf Wunsch der Rentenbehörde richterliche Kostenbeschlüsse zu Lasten der Rentenbehörde und zu Gunsten des Landes NRW in Höhe von etwa einer halben Million Euro aufgehoben."
--- ´Man beachte: "wurden ... Kostenbeschlüsse ... aufgehoben".
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*HUBG5. Der Staat bestraft *Spenden mit *Umsatzsteuer?
Kleiderberge für den Müll: Wegen der Umsatzsteuer?
Laut CAMPACT 2021-01-14:
"Kleiderberge für den Müll: Die Geschäfte sind zu, 300 Millionen unverkaufte Kleidungsstücke stapeln sich. Und für die Unternehmen ist es billiger die neuwertige Kleidung massenweise zu entsorgen, als sie zu spenden – denn dafür müssten sie Umsatzsteuer drauf zahlen. Dabei könnten gerade jetzt viele Menschen Unterstützung gebrauchen und die Kleidung weitertragen. Finanzminister Olaf Scholz steht bereits in der Kritik für mangelnde finanzielle Hilfen und will nächstes Jahr Kanzler werden. Scholz soll die Umsatzsteuer auf unverkaufte Kleidung aussetzen und das Spenden möglich machen: Keine Kleidung für den Müll!"
Hier fehlt der Informationsstand, wie dies einzuordnen ist. Eigentlich müsste die Umsatzsteuer ja null sein, sofern diese Objekte als Nullwert gespendet werden. Außerdem wird der Entsorger ja nicht gleichzusetzen sein mit "Abfall-Verbrennung". Jedenfalls erwarten viele Bürger von ihren Politikern nur noch das Schlechteste, wo den Bürgern doch das Beste geschuldet ist. Dieser Vorgang ist und bleibt hier notiert, aber einstweilen ohne eigene Überprüfung der Gesichtspunkte.
Die analoge Frage ergab sich, als gegen Ende 2021, als unerwartet viele Weihnachtsmärkte geschlossen wurden. EIn Verschenken von unverkaufter Ware gelang nicht immer. Diese Schließungen sind ein sehr fehlerhafter Aktionismus der Politik. Aller Aufenthalt im Freien hemmt Corona-Ausbreitung, weil die Menschen sich dann nicht in den nun einmal gefährlicheren Innenräumen aufhalten. Also kommt das Behaupten einer Schadensersatzforderung gegenüber dem Staat in Betracht.
139. --'COR-JURA_ --6
*HUBG6. Eigene *Anträge, *Gerichtsverfahren, *Petitionen - vor allem Schadensersatz.
Hier werden keine Schriftsatzvorlagen geliefert.
Derartiges war hier seit etwa Juni 2020 bis Dezember 2021. Inzwischen ist ein reichhaltiges Angebot von Mustertexten im Internet verfügbar. Das ist hilfreicher und lehrreicher.
Vorgeschlagenes Vorgehen: .
(1) Im Internet nach Beispieltexten für Ihr eigenes Anliegen suchen.
(2) Den eigenen Text gestalten. In diesem für die Beweisführung verweisen auf Abschnitte ► der "Metastudie CORVOX".
(3) Als Anlage die "Mestudie CORVOX" beifügen.