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Corona- 'Expertokratie'?
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CORONA: Die "Expertokratie" als neue Regierungsform?
Corona bereicherte die Politologie um den historisch weltweit ersten weitgehenden Anwendungsfall von "Expertokratie".
Was ist das? - https://de.wikipedia.org/wiki/Expertokratie
Beispielsweise wurde Deutschland nicht mehr voll von selber denkend entscheidenden Politikern regiert. Die gewählten Politiker waren zu Erfüllungsgehilfen von nie demokratisch gewählten Experten geworden für Eingriffe in die Wirtschaftspolitik und die Bildugnspolitik und Regulierung bis hinein in das Privateste der Familien.
Ob bedenklich oder nicht, das bleibt noch zu erörtern. Es sollte nur eine politologische Einordnung dieses neuartigen Phänomens erfolgen.
Wieso die Corona-Diskussion in das Austrumpfen entartete: "Wer hat die besten Experten?" Das hat 3 "merk-würdige" Ursachen:
("diese Ursachen sind würdig, sie zu merken, sie zu erkennen")
(1) Mit der Pflichtübernahme der Bekämpfung auch leichterer Pandemien ergab sich ein großes Problem: Im Bundesgesundheitsministerium sind zwar viele Experten. Aber durch aufsehenerregende verantwortliche Entscheide pflegen diese nicht in Erscheinung zu treten: Wer möchte schon seine Stellung und Anstellung gefährden.
Wer schon einmal etwas Innovatives für mehr allgemeine Gesundheit im Gesundheitsministerium unterstützt haben wollte - so der Autor dieser Zeilen vor einigen Jahren - , der dürfte die Erfahrung bestätigen: Diese Mühe kann man sich sparen.
Das Bürokratieprinzip von menschlichen Organisationen lautet: "Wer nichts Unübliches entscheidet, kann nichts verkehrt entscheiden. Das sichert die Anstellung und die Karriereaussichten."
(2) Also musste der Staat wegen Stilllegen oder Stille-Halten der eigenen Experten sein Heil suchen in der Flucht zu externen Experten. Diese haben ein natürliches Interesse, dass die ihrer Mitkoordination anvertrauten Forschungsbudgets in die Gegend von 100-Millionen-Euro-Etats hochgeschraubt werden. Sie sind also nach den üblichen Regeln als "befangen" einzustufen und wären nach den Regeln wie bei Richtern von der Teilnahme auszuklammern. Das geht aber nicht, sofern sie zugleich die maßgeblichen Vertreter von gesetzlich eingerichteten zuständigen anzuhörenden Gesundheits-Organisationen sind.
(3) Eigentlich müsste der kritische Journalismus der Fehlentwicklung entgegenwirken. Aber da sind Politiker und Journalisten erstaunlich ähnlich. Ein an sich gutes Prinzip des Journalismus ist:
"Du bist der zur Sache nicht spezialisierte Mittler von Information. Also lass Experten sprechen. Deine Meinung ist nur erlaubt, sofern abgetrennt und ausdrücklich als Meinungskommentar gekennzeichnet - und das selten und sorgfältig begrenzt als Randerscheinung - das darf nicht dominieren."
Übernommen haben diese Sitte oder manchmal auch Unsitte der Experten-Auslagerung sodann teils auch die diffamierten "Corona-Leugner".
Zwischengeschobene Vorbemerkung: Die diffamierende Unverfrorenheit, Gegner mit dem Niveau von Holocaust-"Leugnern" gleichzusetzen, sind wir ja gewohnt von alles besser wissenden Utopisten:
"Klima-Leugner" - "Corona-Leugner" - als ob irgendein Vernünftiger und geistig Intakter die Existenz von Klima und von Corona-Viren leugnen würde.
Nun erwartete die mit (1) bis (3) entstandene teilweise "Expertokratie" als Herrscherin über Leben, Land und Bürger von den Kritikern eine weitgehend Unterwerfung unter ihre absurde Denkform der Politik-Ebene: "Wir denken nicht mehr selber. Das Denken überlassen wir den externen Experten." - Etwas übertrieben formuliert - Übertreiben macht anschaulich.
Die Kritiker der überwiegend wohl unsinnig übersetzten Einschränkungen sind wesentlich eingetreten in diesen Wettstreit rund um die Expertokratie: Jetzt beharren sie auf ein Anhören ihrer eigenen Vorzugs-Gegenexperten. Da der Staat viel mehr Geld verteilen kann, ist das ein ziemlich benachteiligtes Unterfangen. - Dabei genügt der gesunder Menschenverstand.
Ausschlaggebendes Beispiel für fast alle übersetzten Einschränkungen:
Ein Infizierungsrisiko ist an der frischen Luft so gut wie inexistent. Also konnte man mindestens im Sommer ziemlich alles im Freien Stattfindende aufrecht erhalten, ferner in Innenräumen, so weit die Fenster ausreichend öffenbar sind und geöffnet gehalten werden, vorzugsweise mit Querlüftung. Auf diese Weise hätte man auf fast alle Einschränkungen verzichten können schon seit März 2020 - also in der gesamten ausreichend warmen Jahreszeit.
Die biologischen Kausalitäten, wieso das so ist, sind auf diesen Seiten an anderer Stelle dargestellt:
Die Mindestzahl der zum Infizieren nötigen Viren innerhalb einer kurzen Zeitspanne wird an der immer sich bewegenden Luft normalerweise nicht erreicht.
Aber es war überflüssig, die erst später dank Forschung mögliche zahlenmäßige Präzisierung der Mindestmenge zu wissen. Es genügte der empirische Befund in diesem Sinn über die Gefahrlosigkeit im Fall von natürlicher Luftbewegung. Diesen Befund gab es bereits seit Februar 2020.
Blicken Sie auf die Wetterprognose im Internet: Wie oft begegnet Ihnen da eine Windgeschwindigkeit von 0 km? Na also.
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Der Vorwurf der Unvernunft der Politiker bei den angeordneten Maßnahmen:
... (nur...) "Der geringste Teil der Vorschriften ist wissenschaftlich belegbar“.
"Gerd Fäkenheuer: 'Bei den allermeisten Vorschriften und Empfehlungen, die wir erlebt haben und noch erleben, ist nur der geringste Teil wissenschaftlich belegbar, wie wir das sonst fordern. Das ist einfach nicht möglich in einer Pandemie. Daher sind wir auf die Eigeninitiative angewiesen, auf den gesunden Menschenverstand. Die meisten Menschen wissen im Wesentlichen, wo die Gefahren liegen und was die zentralen Schutzmaßnahmen sind.'"
2020-09-25 in https://www.welt.de/wissenschaft/plus216579528/Wie-wir-eine-Corona-Lage-wie-in-Spanien-oder-Israel-verhindern-koennen.html?wtrid=displayperformance.onsite.0-eur_trial.retargeting_teaser.retargeting2
Für alle Beschränkungen des Aufenthalts im Freien und der Maskenpflicht im Freien: Wo sind die Nachweise des Nutzens?
Dies betrifft auch die Frage der Rechtfertigung der gewaltigen Schäden der Gastronomie, soweit sie über Bewirtungsflächen im Freien verfügte, also schwerlich als merkliich gefährdend einzustufen ist.
Man darf das nicht auf die rund 2 Monate der Kernzeit der Öffnungsverbote reduzieren.
Die durch politische Gefahrbehauptungen verschreckten Bürger haben erst ganz allmählich kollektiv entdeckt, dass die Gastronomie im Freien kein merkliches Corona-Risiko auslöst. Selbst bis Ende September 2020 war die Gastronomie im Freien wohl überwiegend noch weit entfernt vom normalen Umsatz der Vorjahre.
Wo sind die Nachweise des Masken-Nutzens bei Demonstrationen? Wo ist der auch nur einzige Fall, dass eine Demonstration mit wesentlicher Zahl von maskenlosen Teilnehmern in den vier Folgewochen zu einem vermehrten Anfall von Corona-Infektionen führte?
Wo ist der Nachweis, dass die Regel des Mindestabstands von 1,50 Metern oder mehr - teils bis zu 5 Metern - für Begegnung im Freien einen verhältnismäßigen Nutzen ergibt im Sinn des seuchenmathematischen Ausbreitungs-Aspekte? Hat man in blindem Verbote-Aktionismus die für Innenräume je nach Raumbelastung sinnvollen Regeln einfach auf Außenräume ausgeweitet?
Wo ist der Nachweis, dass die Ausgangsbeschränkungen "im Freien" in diversen Regionen einen Schutzeffekt haben konnten?
Soweit der Nutzen-Nachweis nicht führbar ist, wer entschädigt diejenigen Geschädigten, die nicht über eine milliardenschwere Lobby verfügen, Geld des Steuerzahlers zu erobern?
Wer entschädigt die Eltern und die Kinder für das Unterlassen der Aufrüstung der Belüftung in Schulen für den Winter 2020/2021?
Wer entschädigt Schulen, Lehrer, Eltern und Kinder für die Folgen der hieraus sich ergebenden wesentlichen Zahl von Corona-Fällen in Schulen, soweit sie hätten vermieden werden können?
Wer entschädigt für das überwiegend ja mögliche Unterrichten bei ausreichend geöffneten Fenstern in den ausreichend warmen Wochen?
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Schadensersatz für Bürger bei wissenschaftswidrigen Fachfehlern der "Expertokraite"?
Ergeben sich aus diesen Politikfehlern nun Schadensersatz-Ansprüche?
Die Politik kann sich nicht mit dem Faktum der "Expertokratie" herausreden. Im Bundesgesundheitsministerium ist ein großartiger Bestand von wissenschaftlich geschulten "Dr. med.". In den öffentlichen Dienst kommt man in der Regel nur mit guten Examensnoten. Die Eckdaten über die empirischen Wahrscheinlichkeiten der Infizierung waren dort sicherlich bekannt.
Die Möglichkeiten der Schadensersatzansprüche, das ist an anderer Stelle kurz gestreift. Letztlich ist das aber eine Chefsache der vielen bereits bemühen Rechtsanwälte; denn nur diese haben die finanzielle Hebelwirkung der Rechtsschutzversicherungen verfügbar.
Für die Schadensersatzansprüche gibt es folgende Aspekte:
(1) Realismus: Schadensersatz vom Staat bewilligen Richter so gut wie nie.
(2) Geltendmachung durch viele bewirkt aber mehr Vernunft in der Politik. Denn der Staat muss sich in den Verfahren rechtfertigen.
(3) Die Hoffnung darf sein, dass die gewaltigen Summern zur "Wirtschaftsrettung" irgendwann eingesetzt werden, die vielen Schadensersatzverfahren durch eine "normale Rettungshilfe" gegenstandslos zu machen: Der Staat vermeidet auf diese Weise die Gefahr der Anerkennungspflicht des gerichtlich geltend gemachten Anspruchs.
Der Rechtsschutzversicherer hätte dann zwar seine Funktion optimal erfüllt, müsste aber in den Zusage-Konditionen sorgfältig vorbauen, um dann aus der staatlichen Zahlung seine Auslagen retourniert zu erhalten.